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BMF-010216/0155-VI/6/2008Salzburger Steuerdialog - ESt/KSt/UmgrSt 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0155-VI/6/200805.12.2008

…ein. Die Sacheinlage erfolgte für den Teilbetrieb Abwasserentsorgung und Wasserversorgung zu Buchwerten, beim Teilbetrieb Abfallentsorgung wurde folgende Vorgangsweise gewählt: Aufgrund einer Unternehmenswertermittlung (Barwert der nachhaltig erzielbaren Zukunftserfolge) wurde ein Ertragswert ermittelt, davon der Substanzwert abgezogen und die Differenz als Firmenwert in die Eröffnungsbilanz per 30…

08 1037/1-IV/8/01Wiener Verfahren 1996 - Berechnung in Euro sowie Klarstellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/0105.02.2002

Allgemeines Gemäß § 193 Abs. 4 HGB in Verbindung mit Art. X § 2 Abs. 1 des 1. Euro-Justizbegleitgesetzes müssen Abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2001 enden, in Euro aufgestellt werden. Wurde eine Handelsbilanz in Euro erstellt, ist das Wiener Verfahren 1996 (Abschnitt…

08 1037/1-IV/8/96Richtlinien zur Ermittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen (Wiener Verfahren 1996)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/9613.11.1996

I. Allgemeines A. Rechtslage ab 1. Jänner 1994 1. Durch Art. XI des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. Nr. 818/1993, wurde ua. der mit 1. Jänner 1989 begonnene Hauptfeststellungszeitraum der Einheitswerte des Betriebsvermögens mit 31. Dezember 1993 beendet (Z 10) und die §§ 71 bis 75 BewG…

BMF-010203/0023-VI/6/2014Ergebnisumrechnung von IAS/IFRS-Einzelabschlüssen ausländischer Gruppenmitglieder
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0023-VI/6/201404.02.2014

Das Gruppenbesteuerungsregime des § 9 KStG 1988 ermöglicht die Bildung einer Unternehmensgruppe zwischen in- und ausländischen Körperschaften. Ausländische Körperschaften können nach Maßgabe von § 9 Abs. 2 Teilstrich 2 KStG 1988 als Gruppenmitglieder in die Unternehmensgruppe einbezogen werden. Die Verluste ausländischer Gruppenmitglieder können im Ausmaß der Beteiligung…