…eine einheitliche Leistung dar, die gemäß § 3a Abs. 7 UStG 1994 am Unternehmensort des Dienstleistungserbringers steuerbar sind. 3.3.2. Zuständiges Finanzamt 3.3.2.1. Für die Erhebung der Einkommensteuer/Lohnsteuer Siehe 1.3.2.1. 3.3.2.2. Für die Auszahlung der…
…Beförderungsmittel. Der Leistungsort bestimmt sich bei nichtunternehmerischen Leistungsempfängern aus EU-Mitgliedstaaten nach § 3a Abs. 7 UStG 1994 idF BGBl. I Nr. 52/2009 und liegt am Unternehmensort in Österreich. Bei nichtunternehmerischen Leistungsempfängern aus Drittländern bestimmt sich der Leistungsort nach § 3a Abs. 13 lit. a iVm …
1. Grundsätzliche Überlegungen Die Frage, ob Tätigkeiten einer Person im Homeoffice eine Betriebsstätte für ein Unternehmen begründen, ist unter Heranziehung aller Fakten und Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen. Die Aussagen im OECD-MK beziehen sich - neben dem eigenen Zuhause der Person - auch gleichermaßen auf…