RIS AI
6 Treffer720 msnur geltende Fassungen
BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…gemäß § 245 Abs. 3 BAO wird gegen den Einkommensteuerbescheid 2008 rechtzeitig mit der Begründung, eine Gerichtsentscheidung betreffend Unterhaltszahlungen für 2 Kinder sei noch offen, eingebracht. Das Finanzamt reagiert nicht auf den Antrag. 21.2. Frage Wie soll bei Anträgen auf Verlängerung der Berufungsfrist, die kein…

2025-1.070.626Durchschnittsbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.070.62602.01.2026

Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung wird auf die Ausführungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 795 bis Rz 804 verwiesen. Die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze werden jährlich per 01.01. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. | Altersgruppe |…

BMF-010221/0623-IV/4/2006Besteuerung von Zahlungen an Studenten und Lehrlinge - DBA USA
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0623-IV/4/200630.11.2006

…Student erhält, der in Österreich ansässig ist oder in Österreich unmittelbar vor der Einreise in die Vereinigten Staaten ansässig war, und der sich in den Vereinigten Staaten zum Vollzeitstudium an einer anerkannten Bildungseinrichtung aufhält, wenn ein solches Stipendium aus Quellen der Vereinigten Staaten gezahlt wird…

BMF-010103/0057-VI/2009Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0057-VI/200919.05.2009

…Überprüfung des ursprünglichen Bescheides in seiner berichtigten Fassung begehrt werden. Beispiel: Im Einkommensteuerbescheid wird der in der Abgabenerklärung vorgenommene Abzug von Unterhaltszahlungen als Betriebsausgaben übernommen. Abweichend von der Erklärung werden Reisekosten nicht als Werbungskosten anerkannt. Trotz dieser Erhöhung des steuerpflichtigen Einkommens fällt keine Steuer an…

SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 2/2

…der Besteuerung einen Monatssteuersatz an, der je nach Betragshöhe progressiv ansteigt und auf die Familien- und Konfessionsverhältnisse Rücksicht nimmt. Bei Sonderzahlungen erhöht sich der Steuersatz entsprechend. Werbungskosten sind in den Tarif eingebaut, durch die Bruttobesteuerung werden auch die im Bruttobetrag enthaltenen Kinderzulagen und SEG-Zulagen…