…zu hohen Berücksichtigung der AfA. In jenem Umfang, in dem sie für den verjährten Zeitraum nicht mehr korrigiert werden kann, ergibt sich aus dem Umstand der eingetretenen Verjährung ein insgesamt unrichtiger Totalgewinn. § 4 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 ist daher anwendbar; die AfA-Überhöhung…
…des § 4 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 idF AbgÄG 2012 nicht erfolgen. Das Postulat der Besteuerung des richtigen Totalgewinns kann nicht dazu führen, dass im Rahmen einer Bilanzberichtigung die steuerlichen Wirkungen der Veräußerung der jeweiligen Betriebe der Mitunternehmer bei einem anderen Steuerrechtssubjekt als dem…
…Sanierung. Insoweit betrieblich wirksame Verbindlichkeiten betroffen sind, handelt es sich um eine betriebliche (steuerwirksame) Vermögensvermehrung. Da eine Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zum gleichen Totalgewinn führen muss wie ein Betriebsvermögensvergleich, ist auch in diesem Fall dann von Betriebseinnahmen auszugehen, wenn der Schuldnachlass Verbindlichkeiten betrifft, deren…
…ist. Da der Vorgang insgesamt erfolgsneutral ist, darf aus einem zeitlichen Auseinanderfallen von Schadenseintritt und Entdeckung kein unterschiedlicher Totalgewinn entstehen. Dementsprechend ist zu unterscheiden: Hat sich der Schaden im Jahr seiner Verursachung bereits - wenn auch unter anderer Bezeichnung (Vortäuschung höherer als tatsächlicher Betriebsausgaben) - geminnmindernd ausgewirkt…
…der lediglich ein mit dem Wechsel der Gewinnermittlung verbundenes, den Totalgewinn grundsätzlich nicht veränderndes Gewinnkorrektivum darstellt und daher im Rahmen des § 11 EStG 1988 systematisch wie ein "normaler" Jahresgewinn zu werten ist. Der zu verzinsende Eigenkapitalzuwachs des ersten Wirtschaftsjahres nach dem Wechsel besteht im gewichteten…