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BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

… 85 BAO und § 86a BAO und die auf Grund § 86a BAO ergangenen Verordnungen (TelefaxVO und FonV 2006) die Einbringung von Anbringen mittels E-Mail nicht vorsehen, kommt einer E-Mail nicht die Eigenschaft einer Eingabe zu, wobei es sich nicht einmal um eine einem Formgebrechen…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

Fragenübersicht 1. Befugnis zur Offenbarung und Verwertung von Umständen, die im Zuge eines Außenprüfungverfahrens bekannt wurden (§ 48a BAO)? 2. Berufung auf eine erteilte Vollmacht mittels eines Telefax (§§ 83, 86a BAO)? 3. Verlängerung der Verjährungsfrist bei Verneinung eines Dienstverhältnisses (§ 47 EstG 1988, § 209 Abs. 1 BAO…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…85 Abs. 1 BAO. Er ist daher im Allgemeinen schriftlich zu stellen (zulässig ist auch die Einbringung im Wege von Telefax oder FinanzOnline). Bei Formgebrechen (zB Nichtverwendung einer für den Einschreiter zugelassenen Amtssprache) ist ebenso wie bei Fehlen einer Unterschrift mit Mängelbehebungsauftrag (§ 85 Abs. 2…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…zu erfassen ist. Darunter fallen auch außerhalb von Betriebsräumlichkeiten getätigte Bestellungen, die zB per Telefon, Telefax, Katalog oder Postkarte (Fernabsatzgeschäfte) bei einem Unternehmen einlangen, welche dieser unmittelbar nach Erhalt in das System der Webplattform eingibt. Nicht als Onlineshop gelten Terminals ("virtueller Verkäufer"), die im Geschäftslokal…

BMF-010219/0342-VI/4/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0342-VI/4/201307.10.2013

…dass diese Adresse von dutzenden Gesellschaften, die dort über keine eigenen Büroräume, über keine geeigneten Telefon- und Telefaxanschlüsse, über kein eigenes Personal und keinen Geschäftsbetrieb verfügen, als Sitz-Adresse bekannt gegeben wird (Briefkastenfirmen). Bei der in Prüfung befindlichen Gesellschaft handelt es sich jedenfalls nicht um…