…§ 6 Abs. 1a zweiter Satz VersStG Ursprüngliche Versicherungssumme bei fondsgebundenen Lebensversicherungen Frage: Was kann bei fondsgebundenen Lebensversicherungen mit Einmalerlag iVm Aufstockung und Teilauszahlung als ursprüngliche Versicherungssumme herangezogen werden? Lösung: Bei Einmalerlägen ist jene Versicherungssumme als "ursprüngliche" heranzuziehen, die 10 Jahre oder länger erhöhten Versicherungsschutz bietet…
Dieser Besteuerungsanspruch an einer Pensionsabfindung wird durch das DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr. 161/1995, BGBl. III Nr. 204/2001 und BGBl. III Nr. 22/2007, nicht eingeschränkt. Denn nach Art. 18 DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr…
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers…