Die Information des BMF vom 9. Dezember 2024, 2024-0.853.922, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt. Das österreichische Steuerrecht verlangt in einigen Fällen das Vorliegen einer "umfassenden" Amtshilfe (zB bei der Verlustnachversteuerung gemäß § 2 Abs. 8 EStG 1988, der Spendenbegünstigung gemäß § 4a…
Die Info des BMF vom 13. Mai 2025, 2025-0.347.224 wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt. Als teilnehmende Staaten gelten einerseits sämtliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union (§ 91 Z 1 GMSG; vgl Richtlinie 2011/16/EU idF Richtlinie 2014/107/EU), andererseits Staaten…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
In Österreich gelegene Geschäftseinheiten von Unternehmensgruppen mit konsolidiertem Gesamtumsatz von mindestens EUR 750 Mio. müssen gemäß § 69 MinBestG jährlich einen Mindeststeuerbericht (GIR) einreichen. Der Mindeststeuerbericht ist elektronisch mithilfe einer Standardvorlage einzureichen und hat die in § 73 MinBestG und Anlage 1 der MinBestG-Durchführungsverordnung vorgesehenen Angaben…
Multinationale Unternehmensgruppen mit konsolidiertem Gesamtumsatz von mindestens 750 Mio. Euro müssen gemäß § 3 Abs. 1 VPDG einen länderbezogenen Bericht (Country-by-Country Reporting) erstellen und übermitteln. Dieser länderbezogene Bericht enthält Informationen zur weltweiten Verteilung der Erträge, der Steuern und der Geschäftstätigkeit einer multinationalen Unternehmensgruppe aufgeteilt…
Die nationale Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung durch Steuerhoheitsgebiete erfolgt durch die Einführung einer Primär-Ergänzungssteuer (PES) und einer Sekundär-Ergänzungssteuer (SES) sowie optional einer nationalen Ergänzungssteuer (NES). Das Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) definiert, unter welchen Voraussetzungen anerkannte PES-, SES- oder NES-Regelungen eines Steuerhoheitsgebietes vorliegen (§ 2 Z…
In der Erwägung, dass die Regierung der Republik Österreich ("Österreich") und die Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China ("Hongkong") von dem Wunsch geleitet sind, durch den automatischen Austausch jährlicher länderbezogener Berichte die internationale steuerliche Transparenz zu erhöhen und den Zugang ihrer jeweiligen Steuerbehörden…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…