…Steuerkanzlei übernommen hat. Meist wird der in der Rechtsform von GmbHs betriebene Unternehmensgegenstand mit "Handel mit Waren aller Art" umschrieben. Tatsächlich werden Beratungsleistungen an zumeist italienische Firmen fakturiert und diese Zahlungen werden in weiterer Folge für Provisionen und Subberater in Steueroasen (Liechtenstein, Kanalinseln, Karibik) durch…
…eingearbeitet. Mit dieser Erklärung soll aufgezeigt werden, dass der Einkünfteempfänger keine Holding- und/oder Briefkastengesellschaft ist. Das Verlangen nach dieser Erklärung geht auf die deutsche Steueroasenrechtsprechung zurück, nach der die Einschaltung von Gesellschaften mit bloßer Holdingfunktion den Rechtsmissbrauchsvorwurf auslösen konnte (BFH v. 29.7.1976…
…zB VwGH 08.04.1970, 1415/68, EStR 2000 Rz 1120 ff). Im Verhältnis zu Steueroasen sind nur unzweifelhaft als erwiesen angenommene Aufwendungen abzugsfähig (vgl. VwGH 12.09.1978, 1511/75; EStR 2000 Rz 1123). Aufgrund des Trennungsprinzips sind Leistungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem…
…das nach dem schweizerischen Berufsvorsorgegesetz im Rahmen der obligatorischen Altersvorsorge angespart wurde, nach einem Wohnsitzwechsel nach Österreich ausgezahlt, dann liegen insoweit keine steuerbaren Einkünfte vor, als lediglich die eingezahlten Beträge rückerstattet werden (vgl. EAS 1283 unter Hinweis auf die unter EAS 1148 angestellten Überlegungen). Sollte…
…bspw. Zwischenschaltung einer reinen Briefkastengesellschaft oder eines Personalleasingunternehmens in einem Steueroasengebiet, wenn das ausländische Unternehmen bloß die wirtschaftliche Funktion eines Arbeitskräftevermittlers hat. 6.5.3.3. Arbeitskraft wird außerhalb eines Unternehmens eingesetzt Rz 108 Hat der inländische Beschäftiger kein Unternehmen oder wird die Arbeitskraft des…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
Die Information des BMF vom 9. Dezember 2024, 2024-0.853.922, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt. Das österreichische Steuerrecht verlangt in einigen Fällen das Vorliegen einer "umfassenden" Amtshilfe (zB bei der Verlustnachversteuerung gemäß § 2 Abs. 8 EStG 1988, der Spendenbegünstigung gemäß § 4a…
In Österreich gelegene Geschäftseinheiten von Unternehmensgruppen mit konsolidiertem Gesamtumsatz von mindestens EUR 750 Mio. müssen gemäß § 69 MinBestG jährlich einen Mindeststeuerbericht (GIR) einreichen. Der Mindeststeuerbericht ist elektronisch mithilfe einer Standardvorlage einzureichen und hat die in § 73 MinBestG und Anlage 1 der MinBestG-Durchführungsverordnung vorgesehenen Angaben…
Die Info des BMF vom 13. Mai 2025, 2025-0.347.224 wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt. Als teilnehmende Staaten gelten einerseits sämtliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union (§ 91 Z 1 GMSG; vgl Richtlinie 2011/16/EU idF Richtlinie 2014/107/EU), andererseits Staaten…
Die nationale Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung durch Steuerhoheitsgebiete erfolgt durch die Einführung einer Primär-Ergänzungssteuer (PES) und einer Sekundär-Ergänzungssteuer (SES) sowie optional einer nationalen Ergänzungssteuer (NES). Das Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) definiert, unter welchen Voraussetzungen anerkannte PES-, SES- oder NES-Regelungen eines Steuerhoheitsgebietes vorliegen (§ 2 Z…