…wobei im Falle der Deckelung mit 0,5% gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 lit. b GrEStG 1987 das Verhältnis ohne Ansatz des Betriebsfreibetrages zu ermitteln ist. Beispiele für einen unentgeltlichen Erwerb: | | Beispiel 1 | Beispiel 2 | Grundstückswert (GW) | 1.200…
…Norm Art. 23 B OECD-Musterabkommen 3.2. Sachverhalt Ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer wird von seinem österreichischen Arbeitgeber für 7 Monate nach Italien entsandt. Neben den monatlichen Bezügen erhält der Arbeitnehmer auch sonstige Bezüge gemäß § 67 EStG 1988 in Form eines 13. und 14…
…ErbStG, § 10 GrEStG 1987 sowie Eingaben im Zusammenhang mit FLAG. Erstellung und Einreichung von Anträgen gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988. Bilanzerstellung, sobald der Jahresumsatz des Klienten 363.364 Euro (= vormals 5 Mio. ATS) bzw. bei Lebensmittelbranche 581.382 Euro (= vormals 8 Mio…
… 7 Abs. 3 LuF-PauschVO 2015). Die Begünstigung der Hüttenumsätze nach § 131 Abs. 4 Z 1 lit. b BAO steht aber zu. Für die Berechnung der Umsätze einer von einem gemeinnützigen Verein betriebenen "kleinen Kantine" sind die Kantinenumsätze des abgabepflichtigen Vereins maßgeblich. Die Umsätze sind…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
Gemäß § 3 Abs. 3 Kunstförderungsgesetz sind Staats-, Würdigungs-, und Förderungspreise sowie Prämien und Preise für hervorragende künstlerische Leistungen von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt auch für dem Grunde und der Höhe nach vergleichbare Leistungen auf Grund von landesgesetzlichen Vorschriften sowie für Stipendien und Preise, die…
…es mit einer nichtamtlichen Bestätigung nur dann bewenden lassen, wenn es zur gefestigten Konzeption des Einkommensteuerrechtes dieses Landes gehört, den Gestellungsnehmer als steuerlichen Arbeitgeber zu werten. Bei Doppelbesteuerungsabkommen, die das Steuerfreistellungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vorsehen, kann bei kurzfristiger Auslandsentsendung sonach vom Lohnsteuerabzug nicht allein…
…Allerdings ist ab dem Jahr 2016 gemäß § 40a Z 1 BAO eine unmittelbare Zweckverwirklichung auch dann gegeben, wenn lediglich Mittel für gemäß § 4a EStG 1988 spendenbegünstigte Körperschaften beschafft werden. Im Bereich der Mildtätigkeit ist die Geldweitergabe (zumindest an materiell hilfsbedürftige Personen) generell zulässig und verletzt…
…14. Monatsgehalt ausgewiesen. Sind die SEG-Zulagen gemäß § 68 EStG 1988 steuerfrei? 4.4.2. BMF/FB IStR Es müssen ebenso wie bei inländischen SEG-Zulagen folgende Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung des § 68 EStG 1988 vorliegen: die Zulagen und Zuschläge müssen neben dem Stunden-…
Auf Grund des Umzugs des Bundesministeriums für Finanzen wird die im Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004, AÖF Nr. 230/2004 idF AÖF Nr. 125/2007 genannte Adresse geändert. Absatz 2 des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004…
…vertraglich vorgesehenen Zeitraumes weiterhin gemäß Artikel 18 Absatz 2 DBA-Deutschland (2000) von der Besteuerung in Österreich unter Progressionsvorbehalt ausgenommen. Soweit bereits ergangene Bescheide dieser zwischenstaatlich akkordierten Rechtsauffassung widersprechen, sind sie gemäß § 299 BAO aufzuheben. In jenen Fällen, in denen die Jahresfrist gemäß § 302 Abs…
Art. 19 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich-Liechtenstein, BGBl. Nr. 24/1971, ist - unabhängig von der konkreten Tätigkeit des Einzelnen - auf alle Dienstnehmer eines Vertragsstaats oder einer seiner Gebietskörperschaften anzuwenden, sofern der Vertragsstaat oder die Gebietskörperschaft öffentliche Funktionen ausüben. Die Besteuerung der Bezüge von Bediensteten…
…4 EStG 1988 ist daher für Grundstücke, die erst nach dem 31.03.2012 angeschafft wurden, nicht anwendbar. Dies entspricht auch dem unmissverständlichem Sinn und Zweck der Bestimmung, der auch in den Gesetzesmaterialien zum 1. Stabilitätsgesetz 2012 zum Ausdruck kommt. Die Regelung des § 30 Abs…
…nicht abnutzbaren Anlagegütern; vgl. EStR 2000 Rz 2232 und Rz 436). Damit ergibt sich beim Grund und Boden kein Unterschiedsbetrag gemäß § 18 Abs. 1 KStG 1988. 3.3.2. Gebäude Der bebaute Grund und Boden ist in der Bilanz getrennt vom Gebäude anzusetzen. Gebäude und…
Da in der Einkommensteuererklärung 2007 (Formular E 1) kein Ankreuzkästchen für die Inanspruchnahme der Aufschub-Option nach § 124b Z 134 EStG 1988 bei Inanspruchnahme der Pauschalierung für Lebensmitteleinzelhändler und Gemischtwarenhändler oder der Gastwirtepauschalierung vorhanden ist, ist es nicht zu beanstanden, wenn Steuerpflichtige, die von diesen…
…nicht verfügen. Die Option eröffnet ihm lediglich ein Wahlrecht hinsichtlich der steuerlichen Behandlung, indem sie ihm die Entscheidung ermöglicht, an Stelle der in § 25 Abs. 1 Z 2 lit a EStG 1988 vorgesehen Vollbesteuerung der arbeitgeberfinanzierten Pensionskassenpension diese zu drei Viertel steuerfrei zu erhalten. Dafür…
§ 4a Z 1 lit. a bis d EStG 1988 sieht vor, dass folgende Einrichtungen begünstigte Spendenempfänger sein können: a) Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen; b) durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung…
…mit aktuellen Betriebskontrollen durch die AMA kann es auf Grund EU-rechtlicher Vorgaben zu verspäteten Auszahlungen der einheitlichen Betriebsprämie, der Zahlungen gemäß Umweltprogramm (ÖPUL) und der Ausgleichszulage kommen. Dementsprechend werden das Jahr 2010 betreffende Förderungen vereinzelt erst im Jahr 2011 ausbezahlt. Entsprechend dem für die…
…nach § 4 Abs. 8 lit. b UStG 1994 nach den Kosten (40,91 Euro). Entgeltliche Zurverfügungstellung von Jobtickets (Leistungsaustausch) Wird ein Jobticket der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber (Unternehmerin/Unternehmer iSd § 2 UStG 1994) entgeltlich zur Verfügung gestellt, so liegt gemäß § 3a…
…der gesetzlichen Bestimmungen steuerfrei belassen, die sonstigen Bezüge gemäß § 67 EStG 1988 mit 6% besteuert. Außerdem wird der Steuertarif erst auf das gemäß § 2 Abs 2 EStG 1988 ermittelte steuerpflichtige Einkommen (Bruttoeinkünfte abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) angewendet. Gemäß Rz. 39e des Kommentars zum Internationalen…