…§ 241 Abs. 2 BAO - Verleihung der Staatsbürgerschaft Sachverhalt: Eine Behörde hat einen Antrag samt Beilagen (es wurden auch ausländische Standesurkunden bzw. ausländische Zeugnisse vorgelegt und von ihnen daher amtlicher Gebrauch gemacht) auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft entgegengenommen und die Staatsbürgerschaft auch verliehen. Die Gebühren dafür…
… Lösung: Ja, bei Auszügen iSd § 14 TP 4 GebG (zB Standesurkunden) entsteht die Gebührenschuld mit der Aushändigung der Schrift an den Interessenten. Das Gebührengesetz sieht keine Regelung vor, wonach von der Gebühr bei Neuausstellung der Geburtsurkunde und Aushändigung der Schrift an den Interessenten abgesehen werden…
…einzuräumen. 3.2 § 8 Abs. 1 GebG, § 14 GebG - Amtlicher Gebrauch von ausländischen Urkunden Fragestellung: Ist der amtliche Gebrauch von ausländischen Standesurkunden, ausländischen Strafregisterbescheinigungen usw nach der jeweiligen Tarifpost des § 14 GebG je Ausfertigung zu vergebühren, auch wenn die zweifache Vorlage nicht notwendig wäre? Lösung…
…und Amtshandlungen ist allgemein gehalten. Es sind daher auch Berufungen im Verfahren betreffend Aufenthaltstitel von der Eingabengebühr befreit. Für die vorgelegten ausländischen Schriften (zB Standesurkunden oder Zeugnisse) entsteht die Gebührenschuld nach der jeweiligen Tarifpost auf Grund des amtlichen Gebrauches. 3.5 § 14 TP 8 Abs…