…BAO ist die Einhebung einer Abgabe ua. auf Antrag dann auszusetzen, wenn deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung abhängt. Die Höhe der Anspruchszinsen ist mittelbar abhängig von der Erledigung einer Berufung gegen den Stammabgabenbescheid (vgl. Ritz , BAO 4 , § 205 Tz 36).…
…einer gegen den Einheitswertbescheid gerichteten Beschwerde. Abhängigkeit von einer Stammabgabe Die Bescheidbeschwerde richtet sich gegen einen Bescheid über die Stammabgabe: Die mittelbare Abhängigkeit der Höhe der Abgabenschuldigkeit eines akzessorisch abgeleiteten Nebenanspruchs liegt vor, weil im Fall einer Herabsetzung der Stammabgabe der Nebenanspruch entsprechend anzupassen ist…
…Nr. 182/2002) oder nach § 16 Abs. 3 BewG 1955 zulässig sein. 3.10. Folgen für Nebenansprüche Ist Bemessungsgrundlage für den Verspätungszuschlag die im angefochtenen Abgabenbescheid festgesetzte Stammabgabe, so hat die (ersatzlose) Aufhebung des betreffenden Bescheides zur Folge, dass der Verspätungszuschlagsbescheid gemäß § 295 Abs. 3…
…mittelbar (im Sinn des § 209a Abs. 2 BAO) von der Erledigung einer die Stammabgabe betreffenden Berufung oder eines diese Abgabe betreffenden Antrages abhängen. Beispiel: Im Jahr 2003 ergehen der Einkommensteuerbescheid für 2000 und ein diesbezüglicher Verspätungszuschlagsbescheid. Der Einkommensteuerbescheid wird mit Berufung angefochten; der Verspätungszuschlagsbescheid wird…
…Daher kann der Haftungspflichtige den Zinsenbescheid auch mit der Begründung anfechten, der Abspruch im maßgeblichen Stammabgabenbescheid über die Höhe der Nachforderung sei rechtswidrig; eine (teilweise) stattgebende Erledigung einer solchen Berufung lässt die Höhe der aus dem Haftungsbescheid resultierenden Haftungsschuld von Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer unberührt. 9…
…der Berufungserledigung liegt vor, wenn die Abänderung des mit Berufung angefochtenen Bescheides auch Bindungswirkung für die Höhe der auszusetzenden Abgabe entfaltet (zB Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO) und davon abgeleitete Bescheide, für Stammabgabenbescheide und deren Nebenansprüche (zB Anspruchszinsen, Säumniszuschläge), für Abgaben der Folgejahre dann, wenn die …