…die österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom 1.6.1994 wurde vereinbart, auf der Grundlage der vom BFH entwickelten und vom VwGH übernommenen Auffassung den Ort der Arbeitsausübung eines GmbH-Geschäftsführers im Sitzstaat der Gesellschaft als gegeben anzunehmen. Dies vor allem im Hinblick auf die Ansicht der…
…die (kurzfristige) Durchschleusung der Beteiligung durch die ö GmbH war ua. eine im Bereich der A-Holdings BV liegende steuerliche Gestaltungsmaßnahme, deren Ziel die Vermeidung der im Sitzstaat der C erhobenen Quellensteuer war; wirtschaftlich war die nl A-Holdings BV diejenige, die den Verkauf beschlossen…
…somit der ausländische Sportverein der Bruttoabzugsbesteuerung nach § 99 EStG 1988 unterworfen werden. Nach DBA-Recht ist zu unterscheiden, ob das jeweils anzuwendende DBA zwischen Ö und dem Sitzstaat des Vereins eine dem Art. 17 Abs 2 OECD-MA entsprechende Regelung enthält. Ist dies der Fall…
…Aktiengesellschaft. Befindet sich nach den vorgenannten Kriterien der Ort der Geschäftsleitung im Sitzstaat der Gesellschaft, so gilt dies nicht nur für Belange der Lohnversteuerung der Geschäftsführerbezüge, sondern auch für die Frage, ob die Gesellschaft im Sitzstaat ihren "Wohnsitz" im Sinn des DBA hat. Eine andere…