…BAO rechtfertigen (Erläuterung der Holdingstruktur, Bekanntgabe der dahinter stehenden Gesellschafter, wirtschaftl. Funktion, Zweck der Holdingkonstruktion,...). Die Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung des zuständigen ausländischen Sitzfinanzamtes allein genügt nicht, um von vornherein einen Missbrauchsverdacht zu entkräften. Aus § 94a Abs. 2 letzter Satz EStG 1988, wonach eine "der MTR…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
Ersuchen um Einleitung eines Amtshilfeverfahrens (Amtshilfeersuchen) nach dem Nachrichtenartikel eines Doppelbesteuerungsabkommens oder nach den Bestimmungen des EG-Amtshilfegesetzes (EG-AHG) sind ab sofort seitens des das Verfahren anstrebenden Finanzamtes bzw. der Großbetriebsprüfung direkt an die zuständige Behörde im Sinne der jeweils anzuwendenden Rechtsvorschriften über die…
Oberallgäu | 87490 | 09780122 | Halfing | Rosenheim | 83128 | 09187139 | Halsbach | Altötting | 84553 | 09171119 | Hausham | Miesbach | 83734 | 09182119 | Hauzenberg | Passau | 94051 | 09275126 | Hebertsfelden | Rottal-Inn | 84332 |…
Absatz 2 des Erlasses des BM f. Finanzen vom 23. August 2004, Z 04 0101/31-IV/4/04, AÖF Nr. 230/2004 idF 62/2006 "Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen" wird wie folgt geändert: "Die…
Auf Grund des Umzugs des Bundesministeriums für Finanzen wird die im Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004, AÖF Nr. 230/2004 idF AÖF Nr. 125/2007 genannte Adresse geändert. Absatz 2 des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004…
Die Dienststellenstruktur des FAÖ wird mit Wirkung zum 1.1.2027 an die aktuellen funktional-organisatorischen Erfordernisse angepasst. Ziele dieser Neuausrichtung sind insbesondere eine Optimierung der Führungsspannen für die Dienststellenleitungen, vereinfachte Kommunikationswege innerhalb der Hierarchien sowie eine Erhöhung der Flexibilität der Gesamtorganisation. Infolge dieser Neuausrichtung…
Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…