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BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…einem Gebäude handelt es sich um einen unselbständigen Bestandteil des Grund und Bodens. Unselbständige Bestandteile, die nicht ohne Verletzung (Änderung) der Substanz abgesondert werden können, teilen sachenrechtlich notwendig das Schicksal der Hauptsache. Ausnahme: § 51 Abs. 3 BewG 1955 Als Grundstück gilt auch ein Gebäude (nicht…

BMF-010203/0464-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011, Einkommensteuer - Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0464-VI/6/201106.10.2011Teil 2/2

…des Grundstückes aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ausgegangen werden. Dementsprechend führt die Vermietung in einem derartigen Fall zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Beträgt die Mietdauer hingegen nicht mehr als fünf Jahre, liegt keine Entnahme aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen vor; die Einkünfte aus der…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…Wohngebäudes des Betriebsinhabers als "Sonstiges bebautes Grundstück" tritt keine Änderung ein, sofern die weitere Nutzung den Bestimmungen des § 33 BewG 1955 entspricht und die zurückbehaltene landwirtschaftliche Nutzfläche vom Betriebsinhaber selbst bewirtschaftet wird. 2. Die Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirkt idR keine Änderung der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen…

2020-0.611.973Kundmachung des BM für Finanzen vom 7. August 2020, GZ. 2020-0.179.796, betreffend Ergebnisse der Schätzung von Bundesmusterstücken (Überprüfung der Musterstücke gemäß § 2 Abs. 1 Bodenschätzungsgesetz 1970) - 7. Teilkundmachung, verlautbart im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 19./20. September 2020
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.611.97325.09.2020

…den einzelnen Feststellungen und Daten der nachstehenden Zusammenstellung wird auf die 1. Teilkundmachung der Ergebnisse der Schätzung von Bundesmusterstücken (BMF-GZ 08 5505/1-IV/8/97, Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 4. Dezember 1997*) verwiesen. Die folgende Zusammenstellung der Bundesmusterstücke ist Bestandteil dieser Kundmachung. …

BMF-010220/0181-IV/8/2013Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000); Erläuterungen zur Entledigungsabsicht am Beispiel Boden
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0181-IV/8/201322.07.2013

…diesen zur Bodenverbesserung zu verwenden. Dabei muss der Einsatzort bereits beim Aushub bekannt sein (sowohl dem Besitzer als auch dem Übernehmer). Im Falle der Weitergabe an einen "Zwischenhändler" ist jedenfalls Entledigungsabsicht gegeben. Des Weiteren muss die "Nützlichkeit der Maßnahme" gegeben sein. Verwiesen wird in diesem…

BMF-010220/0103-III/11/2017Information zur Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000); Interpretation von Ausnahmen zu den Beitragstatbeständen gem. § 3 Abs. 1a Z 4-6 Altlastensanierungsgesetz in der Fassung BGBl. I Nr. 103/2013
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0103-III/11/201709.06.2017

…vorgegebener Qualitätssicherungssysteme alleine ist dann nicht als beitragsauslösend anzusehen, wenn ein alternatives Qualitätssicherungssystem ausreichend begründet wird, entsprechende Aufzeichnungen vorliegen und damit auch die erforderlichen Qualitäten ausreichend belegt werden können. Grundsätzlich gilt, dass die Nachweispflicht zur Inanspruchnahme von Ausnahmen von der Beitragspflicht beim Beitragsschuldner liegt (vgl…

08 6005/1-IV/8/04Steuerbefreiungen gem. Grundsteuergesetz 1955; a) Öffentliches Wassergut b) Privatstraßen und Privatwege, die dem öffentlichen Verkehr dienen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 6005/1-IV/8/0429.01.2004

…land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke des öffentlichen Wassergutes im Hochwasserabflussgebiet liegen, sind sie nicht von der Grundsteuer befreit. Ebenso sind Waldflächen keine Schutzwasserbauten und daher nicht zu befreien. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Judikatur klargestellt, dass es für die Beurteilung, ob Grundbesitz als ein land-…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 2/2

…ist, als begünstigte Erwerbsvorgänge im Familienverband beurteilt werden? Lösung: Die Tatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes knüpfen im Wesentlichen an zivilrechtliche Vorgänge und nicht an die wirtschaftliche Betrachtungsweise an. Bei einer Übertragung einer Liegenschaft an oder von einer Personengesellschaft/Privatstiftung wird oder war diese zivilrechtliche Eigentümerin des Grundstücks…