…im Zusammenhang mit der Flutwellen-Katastrophe anfallender Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 Abstand zu nehmen: a) Für notwendige Ersatzausstellungen von gebührenpflichtigen Schriften (zB Reisepässe, Führerscheine, Zulassungsscheine) und b) für die Schadensfeststellung, Schadensabwicklung oder die Schadensbereinigung ausgestellter oder vorgelegter Schriften. Nach Erbringung des entsprechenden Nachweises bzw…
…ist es grundsätzlich erforderlich, dass dem zuständigen Finanzamt die von den Gemeindekommissionen über die Schadenserhebung aufgenommenen Niederschriften vorgelegt werden. Die in der Niederschrift getroffenen Schadensfeststellungen sind die Grundlage für die steuerliche Berücksichtigung der Schadensbeseitigungskosten. Überdies sind diese Kosten selbst durch Rechnungen zu belegen. Sollte (ausnahmsweise…