… 43 BewG im Interesse einer bundeseinheitlichen Rechtsanwendung dar; sie treten an Stelle der bisherigen Richtlinien - GZ 08 1451/1-IV/8/88 vom 22. März 1988. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet…
Die Arbeitsrichtlinie Katzen- und Hundefelle (VB-0334) wurde im Hinblick auf die Änderungen der Kombinierten Nomenklatur zum 1. Jänner 2012 abgeändert (siehe VB-0334 Anlage 1). Bundesministerium für Finanzen, 3. Jänner 2012
Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2026/1228 wurde Montenegro und Serbien in die Liste der Drittländer, für die keine Titerbestimmung erforderlich ist, aufgenommen. Die Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320 Abschnitt 4) berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen, 19. Juni 2026
Am 1. Oktober 2026 trat die Durchführungsverordnung (EU) 2026/551 in Kraft, mit der die Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 geändert wurde. Die Positionen und KN-Codes ex 1301 (Schellack; natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Oleoresine (z. B. Balsame).) Nur der färbende Zusatzstoff E904, einschließlich Schellack…
Am 23. Juli 2026 trat die Delegierte Verordnung (EU) 2026/908 in Kraft, mit der die Delegierte Verordnung (EU) 2021/630 geändert wurde. Dadurch wurden die bestehenden Regelungen dahingehend geändert, dass für die private Bestätigung, die Lebensmittelunternehmer für Sendungen haltbarer zusammengesetzter Erzeugnisse vorlegen müssen, die…
Um einen geordneten Übergang zum Zollkodex der Union zu gewährleisten, werden gemäß dem Art. 136 Abs. 1 Buchstabe l der VO 2015/2446, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1 (UZK-DA) im Anwendungsgebiet folgende Waren zur mündlichen Anmeldung zum Verfahren der…
Die Arbeitsrichtlinie Vermarktungsnormen (VB-0310) wurde hinsichtlich der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2023/2429 und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2023/2430 betreffend der Vermarktungsnormen für den Sektor Obst und Gemüse sowie hinsichtlich der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2023/2465 und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2023…
…Pisum sativum L. (partim), Pisum sativum) Zuckererbse (Pisum sativum L. (partim), Pisum sativum) bei Position 1209 91 80: Winterheckenzwiebel (Allium fistulosum L., Allium fistulosum) Knollensellerie (Apium graveolens L., Apium graveolens) Palmkohl (Brassica oleracea L., Brassica oleracea) Portugiesischer Kohl oder Tronchuda (Brassica oleracea L., Brassica oleracea…
Die Arbeitsrichtlinie Jungrobben (VB-0331) wurde an den am 1. Mai 2016 in Kraft tretenden Zollkodex (UZK) angepasst. Bei den Beschränkungen selbst ergeben sich dadurch keine Änderungen. Bundesministerium für Finanzen, 2. Mai 2016