…die Abbruchkosten und die Abschreibung des Restbuchwertes des Altgebäudes - gesamt ca. 320.000 Euro in die Liebhabereibeurteilung ein? 2. Ist von einer Änderung der Bewirtschaftung auszugehen? 3. Ist eine neue Prognoserechnung zu erstellen? 4. Sind die Abbruchkosten und der Restbuchwert des Gebäudes in der neuen…
…u. Forstwirtschaft ist im Gesellschaftsvertrag nicht als Tätigkeitsbereich der GmbH erfasst. Teile des Almgebietes im Ausmaß von ca. 2 ha und das Almgebäude samt großer Terrasse und Nebengebäuden dienen dem Hotelbetrieb als "Ausflugsalm". Wie oben dargestellt, wird ein Teil des Almgebietes im Ausmaß von ca…
…Der Gerichtsbeschluss wird nur über den Verkauf erlassen. Im vorliegenden Beschluss sind weder der Todestag des Erblassers noch die Erben ersichtlich. Bei der Einheitsbewertung führen der Erbfall zu einer Zurechnungsfortschreibung zum 1.1.2006 und der Verkauf zu einer Zurechnungsfortschreibung zum 1.1.2007. Aufgrund…
…EStG 1988 idgF kürzen die AfA-Bemessungsgrundlage nicht. Sind historische Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder Aufwendungen für Großreparaturen nicht mehr bekannt, so ist der Wert des Grundstückes im Schätzungswege zu ermitteln, wobei als AfA-Bemessungsgrundlage der gemeine Wert iSd § 10 BewG 1955 idgF herangezogen werden kann…
…auszugehen, dass bei Immobilienleasingverträgen (zwischen Personen außerhalb des begünstigten Personenkreises) in Form von Teilamortisationsverträgen, bei denen das Leasinggut ertragsteuerlich dem Leasinggeber zuzurechnen ist (vgl. EStR 2000 Rz 141), der im Leasingvertrag für das Ende der Grundmietzeit festgesetzte Kaufpreis, sofern er den steuerlichen Restbuchwert nicht unterschreitet…
…der pauschalen Gewinnermittlung auf die Bilanzierung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 für die Ermittlung des Restbuchwertes des Betriebsgebäudes stets die gesetzlichen AfA-Sätze zu Grunde zu legen sind. Wird ein Anlageverzeichnis geführt, ist ungeachtet der Tatsache, dass bei der pauschalen Gewinnermittlung die AfA nicht…
…den Betrag von 5.000 € übersteigen Den Erläuterungen ist ferner zu entnehmen, dass vor allem modellhaften Gestaltungen (gezieltes Ausnutzen des Abflussprinzips zur Darstellung von Verlusten) entgegengetreten werden soll. In diesem Fall bezieht sich der Grenzbetrag von 5.000 € nicht auf das jeweilige Einzelwirtschaftsgut…