AlleRichtlinienErlässe & Informationen2EAS-AuskünfteBFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen1
2 Treffer609 msnur geltende Fassungen
2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022
…1 BAO ergibt sich, wann eine Abgabenschuldigkeit als entrichtet gilt. Für die Beschwerdezinsen ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Entrichtung maßgebend. Daher sind diesbezüglich die Bestimmungen über Respirofristen (§ 211 Abs. 2 BAO) nicht relevant. Die Entrichtung einer Abgabenschuldigkeit führt nur dann zur Entstehung eines Anspruchs auf…
05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001
… 211 Abs. 2 und 3 BAO (Respirofristen) ist nicht anwendbar. 5.3 Verrechnung (Gutschrift) von Anzahlungen Entrichtete Anzahlungen sind auf die Einkommensteuer(Körperschaftsteuer)schuld zu verrechnen (höchstens im Ausmaß der vor Verrechnung aus dem Bescheid resultierenden Nachforderung). Diese Verrechnung gehört zum Spruch des Abgabenbescheides. Soweit…