…BAO) kann auch vorliegen, wenn die Rechtsfrage in Erlässen des BMF (zB in den KStR 2001, UmgrStR 2002) behandelt ist. Erlässe sind nämlich keine Rechtsquellen. Dort vertretene Rechtsansichten entfalten (zB für den UFS) keine Bindungswirkung. Daher kann ein Interesse des Antragstellers bestehen, Rechtssicherheit (Bindungswirkung) durch…
…Basis der übermittelten Unterlagen. Der Schiedsspruch wird den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten innerhalb von 365 Tagen ab der Bestellung des Vorsitzenden (oder einer anderen im Vorhinein vereinbarten Frist) schriftlich übermittelt und enthält Angaben zu den zugrunde gelegten Rechtsquellen sowie zu der Argumentation, die zu dem…
…voraus, dass die Rechtsauskunft (zusätzlich) dem betreffenden Abgabepflichtigen von "seinem" für die Erhebung der Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) zuständigen Finanzamt erteilt wurde. 5. Erlässe des BMF 5.1 Allgemeines Erlässe sind keine Rechtsquellen(zB VwGH 9.3.2005, 2001/13/0062), Rechtsverordnungen (im Sinn des Art. 18…