…Allgemeines In Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (BGBl. I Nr. 51/2012) wurde das Rechtsmittelverfahren in der BAO neu geregelt. An Stelle der Berufungen treten ab 1. Jänner 2014 die Bescheidbeschwerden. Die Beschwerdevorentscheidungen (= bescheidmäßige Erledigungen von Bescheidbeschwerden durch die Abgabenbehörde) ersetzen die bisherigen Berufungsvorentscheidungen. …
…im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu beachten. 8. Anbringen - Wertung (§ 85 BAO) 8.1. Bezughabende Norm § 85 BAO 8.2. Sachverhalt Laut UFS-Entscheidung RV/1315-W/12 vom 26.8.2013 sind inhaltliche Mängel (iSd §§ 85 Abs. 2 iVm 250 BAO) einer Berufung mit…
…sie dennoch von der Abgabenbehörde nur in dem Verfahren, in dem darauf hingewiesen wird, zu beachten. Das Familienbeihilfenverfahren stellt ein eigenes Verfahren dar, in dem die Bevollmächtigung geltend gemacht werden muss. Wird nun gegen den Abweisungs- bzw. Rückforderungsbescheid von einem Steuerberater mit Berufung auf die…
…aufgehobenen Berufungsentscheidung auf ihrer Basis gesetzt wurden und mit ihr in einem unlösbaren rechtlichen Zusammenhang stehen, im Nachhinein die Rechtsgrundlage entzogen wird. Es ist daher nicht nur das (ordentliche) Rechtsmittelverfahren wiederum offen, sondern es lebt auch eine gemäß § 212a Abs. 5 BAO ablaufverfügte Aussetzung der…
…können Anwartschafts- oder Leistungsberechtigte bei der Pensionskasse bis zum 31.10.2012 einen schriftlichen Antrag auf Einhebung der pauschalen Einkommensteuer stellen - Optionserklärung (§ 48b Abs. 3 PKG). Eine ausgeübte Option kann auch nur bis zum 31.10.2012 widerrufen werden; eine spätere Rücknahme ist nicht zulässig. …
…Fälle wäre der Tatbestand "Nullsetzung der Schaumweinsteuer - Aufnahme in ein Steuerlager (§ 5)" auszuwählen. 2.3. Virtuelle Aufnahme/Rücknahme von Schaumwein in ein Steuerlager Zur Vermeidung unnötigen Beförderungs- und Verwaltungsaufwands gelten in diesem Zusammenhang ausnahmsweise auch jene Mengen an Schaumwein, die auf Grund der zum 30…
…und 11 BAO) 17.1. Sachverhalt Ein Geschäftsführer wird zur Haftung nach § 9 BAO herangezogen. Das Haftungsverfahren befindet sich im Berufungsverfahren. Zwischenzeitig wird der Geschäftsführer rechtskräftig wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung verurteilt. 17.2. Fragestellung Darf nun zusätzlich ein Haftungsbescheid nach § 11 BAO erlassen werden? 17.3…
…Abs. 2 BAO). Diese Nachfrist von mindestens einer Woche bei Nichtstattgabe des Antrages ist eine behördliche Frist iSd § 110 Abs. 2 BAO und somit wieder auf Antrag (unter Umständen auch wiederholt) verlängerbar. Die Nichtverlängerung der Nachfrist führt selbst jedoch zu keiner Nachfrist (vgl. Ritz, BAO5, …