…Allerdings ist aus dem Gesetzeszweck abzuleiten, dass das Tatbestandsmerkmal des "sich abhebenden Betriebes" nur vorliegt, wenn diese Tätigkeit eine gewisse quantitative Relevanz im Verhältnis zur höchstpersönlichen Tätigkeit aufweist. Dies wird sich in der Regel in einem entsprechenden Umsatzanteil ausdrücken. Ein Umsatzverhältnis von zumindest 20% wird…
…und nicht über den wirtschaftlichen Erfolg informiert. Ausschlaggebend ist dabei das für den jeweiligen Unternehmensgegenstand wesentliche Vermögen, somit die wesentlichen Betriebsgrundlagen (zB bei einer Holdinggesellschaft die Beteiligungen). Tatbestandsmäßig ist grundsätzlich nur die quantitative Erweiterung des Vermögens, nicht jedoch dessen Verringerung; schrumpft daher der Betrieb (bis…