…AÖF Nr. 119/1965, betreffend die Einbeziehung der Bezüge im Sinn des Artikels 10 Absatz 2 Z 2 und 3 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in den Progressionsvorbehalt ist aufgrund der Neuregelung durch Art. 18 Abs. 3 und Z 11 des Protokolls…
…000 Euro (5.000 Euro aus Staat Y, 25.000 Euro aus anderen Staaten) aus Konzerten, welche in Österreich nach den jeweiligen DBA unter Progressionsvorbehalt steuerbefreit sind. Im Verhältnis zu Staat X ist generell die Anrechnungsmethode anzuwenden. Im Verhältnis zu Staat Y ist allgemein die…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
…der Ärztekammer Nordrhein, die als öffentlich-rechtliche Körperschaft konstituiert ist, sind als "Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung" Deutschlands anzusehen und sind folglich gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. Dies gilt auch für jene Bezugsteile, die auf…
…es korrekt, dass aufgrund der periodengerechten Besteuerung Österreich nur die vor Verlagerung der Ansässigkeit zugeflossenen Pensionseinkünfte im Veranlagungswege besteuern darf? Ist ein Progressionsvorbehalt zwecks Beibehaltung des Belastungsprozentsatzes zulässig? Lösung Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz während eines Kalenderjahres ins Ausland und wird dadurch beschränkt steuerpflichtig, so…
…natürliche Person in diesem Staat ansässig ist und ein Staatsangehöriger dieses Staates ist." Eine solche Ruhegehaltszahlung, die eine im anderen Staat ansässige Person erhalten hat und die nach Artikel 19 Absatz 2 des DBA im Ansässigkeitsstaat unter Progressionsvorbehalt steuerfrei ist, verliert diese Steuerfreiheit nicht dadurch…
…und der Schweiz besteht Einigkeit darüber, dass solche Einkünfte gemäß Art. 23 Abs. 1 DBA-Schweiz idgF BGBl. Nr. 64/1975 in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung ausgenommen sind. Die durch das Abänderungsprotokoll 2006, BGBl. III Nr. 22/2007, bewirkte Revision des DBA-Schweiz…
…23 Abs. 1 lit. a) und lit. d) regeln auf österreichischer Seite die Befreiungsmethode unter Progressionsvorbehalt und gelangen nur insoweit zur Anwendung, als die Einkünfte "nach diesem Abkommen" im anderen Vertragsstaat (Belarus) besteuert werden dürfen. Wird die in Art. 13 DBA vorgesehene Verteilungsnorm aufgrund der…
…23 Abs. 1 lit. a) und lit. d) regeln auf österreichischer Seite die Befreiungsmethode unter Progressionsvorbehalt und gelangen nur insoweit zur Anwendung, als die Einkünfte "nach diesem Abkommen" im anderen Vertragsstaat (Russland) besteuert werden dürfen. Werden die Verteilungsnormen aufgrund der Suspendierung nicht mehr angewandt, dürfen…
…b OECD-MA sind in einem Vertragsstaat ansässige Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber im anderen Vertragsstaat tätig werden, grundsätzlich im Arbeitgeberstaat zu besteuern. Der Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers hat die Vergütung - abhängig vom jeweiligen Methodenartikel - unter Progressionsvorbehalt freizustellen (zB Art. 23 Abs. 2 lit. a bzw…
…die Auslandsentsendung des Dienstnehmers entfallenden Einkünfte bei Anwendung von Abkommen, die dem Befreiungssystem folgen, im Ansässigkeitsstaat des Dienstnehmers grundsätzlich auch dann von der Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen, wenn die Entsendung die 183-Tage-Frist nicht übersteigt. Diese abkommensrechtliche Verpflichtung zur Steuerfreistellung besteht auf Grund der…
…nicht durch ein Fahrtenbuch dokumentiert. Herr A begehrte im Rahmen der Veranlagung - abweichend von den Lohnzetteln der Arbeitgeberin (volle Besteuerung in Österreich gemäß Art. 15 Abs. 2 DBA-CSSR) - eine Freistellung unter Progressionsvorbehalt, aliquot nach behaupteten Arbeitstagen in der Slowakei. Der Lohnzettel wurde nicht korrigiert…
…1. Jänner 2010 geschlossen wurden, bezogen werden, sind jedoch bis zum Ende des vertraglich vorgesehenen Zeitraumes weiterhin gemäß Artikel 18 Absatz 2 DBA-Deutschland (2000) von der Besteuerung in Österreich unter Progressionsvorbehalt ausgenommen. Soweit bereits ergangene Bescheide dieser zwischenstaatlich akkordierten Rechtsauffassung widersprechen, sind sie gemäß …
…BGBl. III Nr. 182/2002, unter Progressionsvorbehalt freizustellen. In Zweifelsfällen kann der korrespondierenden Beurteilung zwischen den ausländischen und österreichischen Behörden besondere Bedeutung zukommen. Ein Nachweis, dass auch der andere Staat vom Vorliegen des Mittelpunkts der Lebensinteressen in diesem Staat ausgeht, könnte mittels eines Besteuerungsnachweises dieses…
…erbrachte Tätigkeiten erhält, dürfen in der Ukraine besteuert werden. Österreich befreit diese Einkünfte von einer Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt). Besteht im Inland eine Betriebstätte des Arbeitgebers, ist die Steuer durch Abzug vom Arbeitslohn zu erheben. Hat der ukrainische Arbeitgeber im Inland keine Betriebstätte iSd § 81 EStG…
…auch in diesen Fällen erfolgen, wenn Österreich zu diesem Zeitpunkt keinen steuerlichen Zugriff auf das Einkommen hat oder kommt es am Ende darauf an, ob nach dem DBA der Progressionsvorbehalt oder die Anrechnungsmethode zur Anwendung kommen? Wie ist hier richtig vorzugehen, wenn ein Arbeitnehmer in…
…werden: Entweder dadurch, dass der Ansässigkeitsstaat für jene Einkünfte und Vermögenswerte, die nach dem Abkommen im anderen Staat besteuert werden dürfen, eine Steuerbefreiung mit Progressionsvorbehalt gewährt (Befreiungsmethode), oder dass zwar der Ansässigkeitsstaat das gesamte Einkommen und das gesamte Vermögen besteuert, jedoch jene Steuern, die zufolge…
…in Thailand besteuert werden dürfen. Österreich hätte zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung diese Einkünfte gemäß Artikel 24 Abs. 3 lit. b DBA-Thailand unter Progressionsvorbehalt zu befreien. Österreichische Sozialversicherungspensionen sind jedoch keinesfalls von Artikel 18 Abs. 2 DBA-Thailand erfasst. Handelt es sich bei den Pensionen…
…auf den Tätigkeitsstaat über. In Österreich wäre sodann die Doppelbesteuerung - je nach Abkommensrechtslage - entweder im Weg der Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt oder der Steueranrechnung zu vermeiden. b) Inländisches entsendendes Konzernunternehmen bleibt zwar Arbeitgeber, erbringt jedoch eine "Assistenzleistung" gegenüber der aufnehmenden ausländischen Konzerngesellschaft (zB Unterstützung der ausländischen…
…lit. a conv. cit. verpflichtet, unter Progressionsvorbehalt zu befreien. Sollte man zu dem Ergebnis kommen, dass weder eine Vertreterbetriebstätte oder Betriebstätte in Österreich vorliegt, noch in wirtschaftlicher Betrachtung ein österreichischer Arbeitgeber gegeben ist, so wären die Löhne der deutschen Arbeitskräfte nur dann in Österreich steuerpflichtig…