…Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002, ist Voraussetzung für die Anerkennung eines Fahrzeuges als Pritschenwagen ua. die zolltarifarische Einstufung des Fahrzeuges als Lastkraftwagen. Nach § 2 NoVAG erfolgt die Abgrenzung der Fahrzeuge nach Zolltarifpositionen; Lastkraftwagen sind von der Normverbrauchsabgabe nicht…
…oder Pferdeschlitten, bei Verkäufen im Freien (etwa von Christbäumen, Kränzen, Blumen, Maroni, Speiseeis), bei Verkäufen vom offenen Pickup oder Pritschenwagen (etwa von Obst und Gemüse), bei Verkäufen vom im Freien stehenden Verkaufstischen (etwa von Andenken, Neujahrsartikel), bei Verkäufen aus offenen Verkaufsbuden (Jahrmärkte, Christkindmarkt), Ausschank unter…
…nicht zulässig. 3. Zu § 4 zweiter Gedankenstrich der Verordnung Die Definition des Pritschenwagens hat sich gegenüber der Verordnung BGBl. Nr. 273/1996 nicht geändert. Die bisherigen Anerkennungen von Pritschenwagen bleiben daher aufrecht. Bezüglich allfälliger neuer Anerkennungen gelten die Ausführungen unter Pkt. 1.2 bis 1…
…etwa von Christbäumen, Kränzen, Blumen, Maroni, Speiseeis, Hendlbrater), bei Verkäufen vom offenen Pritschenwagen (etwa von Obst und Gemüse), bei Verkäufen von im Freien stehenden Verkaufstischen (etwa von Andenken, Neujahrsartikeln), bei Verkäufen aus offenen Verkaufsbuden (Jahrmärkte, Christkindlmarkt), Ausschank unter Schirmen und Zeltdächern im Freien, auch wenn…