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05 0901/1-IV/5/03Auslegung des Begriffes „rechtzeitig“ im § 17 Abs. 3 letzter Satz ZustellG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0901/1-IV/5/0306.10.1992

…Kenntniserlangung vom Zustellvorgang nur dann rechtzeitig im Sinn des § 17 Abs. 3 ZustellG, wenn die durch die Zustellung ausgelöste Frist durch die spätere Rückkehr an die Abgabestelle nicht in größerem Umfang verkürzt wird, als dies bei einem Großteil der Berufstätigen der Fall ist. Insbesondere vom…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Haftungspflichtige vom Bescheid über den Abgabenanspruch in einer Weise informiert werden, die ihm die Einbringung einer Berufung gegen diesen nicht an ihn gerichteten und ihm nicht zugestellten, mangels nunmehriger Bekämpfung aber ihm gegenüber bindenden Bescheid ermöglicht, so ist es jedenfalls erforderlich, ihm die Tatsache der…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…dass der Abgabepflichtige die Aufwendungen ursprünglich - im Vertrauen auf die Richtigkeit einschlägiger Erlass-Aussagen - nicht geltend gemacht hat, spricht keinesfalls gegen die amtswegige Wiederaufnahme. 20. Wiederaufnahme des Verfahrens - Nachgereichte Erklärung 20.1. Sachverhalt Innerhalb der Frist zur Einbringung einer Berufung betreffend einen Einkommensteuerbescheid wird vom…