Aufgrund einer Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2004 der Kommission vom 23. Juli 2024 hinsichtlich der Auflistung von Schädlingen (Anlage 2) und der Liste der Waren, die Beschränkungen unterliegen (Anlage 1) wurde die Arbeitsrichtlinie VB-0300 abgeändert. Bundesministerium für…
Die Kommission hat im TARIC für die Codierung des Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (GGED-PP) in Zollanmeldungen nunmehr den Code C085 vorgesehen. Diese Änderung wurde bereits in der Arbeitsrichtlinie Invasive gebietsfremde Arten (VB-0337) berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen, 7. September 2022
…auf diese Einfuhrverbote keine Auswirkungen. VB-0300, Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutz Die Einfuhr- und Durchfuhrbeschränkungen für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, die als Wirt für Schädlinge oder als Mittel zu deren Verbreitung dienen können, einschließlich Erde und Nährsubstrat, gelten nunmehr auch im Warenverkehr mit dem Vereinigten…
Am 1. Oktober 2026 trat die Durchführungsverordnung (EU) 2026/551 in Kraft, mit der die Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 geändert wurde. Die Positionen und KN-Codes ex 1301 (Schellack; natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Oleoresine (z. B. Balsame).) Nur der färbende Zusatzstoff E904, einschließlich Schellack…
Die Arbeitsrichtlinie Saatgut (VB-0301) wurde im Hinblick auf eine Änderung der Saatgutverordnung 2006 angepasst. Die Liste der Waren, die Beschränkungen nach dem Saatgutgesetz 1997 unterliegen, wurden folgendermaßen erweitert: bei Position 0713 10 10: Markerbse (Pisum sativum L. (partim), Pisum sativum) Schalerbse (Pisum sativum L…
Gemäß Artikel 76 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/625 i.V.m. § 12 Abs. 9 Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 hat die Zollbehörde die Überlassung von Pflanzenschutzmitteln zum zollrechtlich freien Verkehr auszusetzen, wenn sie Grund zu der Annahme hat, dass die Sendung ein Risiko für die Gesundheit…
Durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1206 wurden die Anhänge I und II der Durchführungsverordnung 2019/1793 wie folgt geändert: Erdnüsse und aus Erdnüssen gewonnene Erzeugnisse (1202 41 00; 1202 42 00; 2008 11 10; 2008 11 91; 2008 11 96; 2008 11 98; 2305 00…