…Steueranspruchs) gegen diese Handhabung bestehen. Der bloße Umstand einer sich ständig ändernden Mieterstruktur, die Auswirkung auf die Anwendbarkeit der Optionsausübung bei Umsätzen aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken hat, begründet für sich allein gesehen keine solchen gewichtigen Bedenken. Im Übrigen ist eine derartige Vereinfachung…
…2 UStG 1994 zur Steuerpflicht optieren bzw. wie er die tatsächliche Optionsausübung nachweisen kann. Kann die Aufnahme des auf die Kreditgewährung entfallenden Entgelts in die Zusammenfassende Meldung als Option gewertet werden? Die Einräumung eines Zahlungsziels im Zusammenhang mit einer erbrachten Lieferung oder sonstigen Leistung (Waren…
…dass die gewählte Gestaltungsvariante (Zwischenschaltung einer aufgrund einer temporären Optionsausübung zum Vorsteuerabzug berechtigten Vermietungsgesellschaft statt direktem Leistungsbezug durch den nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer) im Falle ihrer Anerkennung zur Erzielung eines Steuervorteils - und damit verbunden - eines Liquiditätsvorteiles führt: Nach dem Urteil des EuGH vom 21…
…die Möglichkeit besteht, zur Steuerpflicht zu optieren. Mit dem Verzicht auf die Steuerbefreiung (Option zur Steuerpflicht) kommt es zur Vorsteuerabzugsberechtigung. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut kann jedoch eine bis zur Optionsausübung vom Vorsteuerabzug ausgeschlossene Steuer (§ 12 Abs. 3 UstG 1994) oder eine zu berichtigende Vorsteuer (§ 12…
…6 Abs. 2 und § 17 Abs. 2 UStG 1994 (Rz 793 und Rz 1855 ff UStR 2000) Optionsausübung bei einer Grundstücksveräußerung und Ist-Versteuerung Ein Unternehmer tätigt Vermietungsumsätze und versteuert seine Umsätze gemäß § 17 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 nach vereinnahmten Entgelten. Im Zuge…
§ 15b, auf welche die Vorschriften der § 15c bis § 15f nicht anwendbar sind, ist unter Z 1 der dem Käufer bekanntzugebende Verkehrswert im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages zu verstehen, sowie unter Z 2 der vereinbarte Kaufpreis. Seit 1.1.2016 ist als Bemessungsgrundlage für grunderwerbsteuerliche…