…Abs. 1 letzter Satz BAO idF UFSG-Novelle 2006 (ab 12. August 2006) ist für Bescheidaufhebungen gemäß § 299 BAO idF vor dem AbgRmRefG 2002 durch die Oberbehörde nicht anwendbar. Die vorläufige Abgabenfestsetzung vom 31. Juli 1996 ist daher wegen Eintritts der Verjährung nicht mehr abänderbar…
…Erledigungsentwürfe Aktenvermerke (§ 89 BAO) Auszüge des Abgabenkontos Schriftverkehr mit anderen Abgabenbehörden (zB Amtshilfeersuchen) Niederschriften zB über die Einvernahme von Zeugen oder Auskunftspersonen (die Identität solcher Personen darf dem Abgabepflichtigen gegenüber nicht geheim gehalten werden) schriftliche Weisungen der Oberbehörde Akten eines Finanzstrafverfahrens, wenn sich die Abgabenbehörde…
…der Auskunft zugrunde gelegt ist, im Auskunftsersuchen richtig und vollständig dargestellt ist und tatsächlich verwirklicht wird. Rechtsauskünfte dürfen keinen Vorbehalt betreffend sich ändernder Rechtsprechung oder später ergehender Erlässe oder Weisungen der Oberbehörde beinhalten. Auskünfte nach dem Auskunftspflichtgesetz sind ohne unnötigen Aufschub, grundsätzlich spätestens aber binnen…
…UFS (Abgabenbehörde zweiter Instanz) zuständig. Die Zuständigkeitserweiterung auf den UFS durch das AbgRmRefG erfolgte im Hinblick darauf, dass der UFS im Gegensatz zur früheren Finanzlandesdirektion nicht Oberbehörde ist und daher keine Weisungen an Finanzämter erteilen kann. Gegenstandsloserklärungsbescheide nach § 256 Abs. 3 BAO haben nicht nur…
… 87 BAO) oder Aktenvermerke (§ 89 BAO) in Betracht. Rechtsauskünfte dürfen nicht vorbehaltlich sich nicht ändernder Rechtsprechung oder vorbehaltlich nicht später ergehender Erlässe oder Weisungen der Oberbehörde erfolgen. Zulässig ist der Hinweis, dass die Auskunft nicht in Bescheidform ergeht sowie dass der Schutz des Vertrauens auf…
… 10 Abs. 2 Z 3 zweiter Satz KStG 1988, vorläufige Bescheide (nach § 200 Abs. 1 zweiter Satz BAO), Aufhebungen von Abgabenbescheiden (oder Nichtveranlagungsbescheiden) insbesondere - gemäß § 299 BAO durch die Oberbehörde, - gemäß § 42 Abs. 2 VwGG durch den VwGH, - gemäß § 87 Abs. 1 VfGG durch den…
Soweit sich hier verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Analog zur Vereinfachungsregelung für die Anmeldung von Unternehmern bestehen keine Bedenken, wenn wie folgt vorgegangen wird: Das Anmeldeformular FON 21 der zu FinanzOnline anzumeldenden Behörde (Bundesministerium) wird ausgefüllt und…