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BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 2/2

…ohne Belang (EAS 2527). Die Aussagen von Rz 39e des zitierten Kommentars sind damit insoweit überholt, als sie Einkünfte aus einer einzigen Quelle betreffen; sie gelten weiter, wenn Einkünfte aus mehreren Quellen bezogen werden (zB schachtelbefreite US-Dividenden und US-Zinsen; hier kann die 5…

BMF-010221/3364-IV/4/2008Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3364-IV/4/200815.12.2008Teil 1/2

…einer Zweigstelle der Blindenhundeschule. Die deutsche Betriebsstätte benötigt er deshalb, weil die Hunde zum Großteil in Deutschland verkauft werden und die deutschen Kunden nur beim Kauf von einem deutschen Unternehmen gefördert werden. Weiter geschult werden die Hunde direkt beim blinden Kunden. Zu diesem Zweck ist…

BMF-010221/0627-IV/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0627-IV/4/201218.10.2012Teil 1/2

…KStG 1988 ist es für die Ermittlung des Einkommens ohne Bedeutung, ob das Einkommen im Wege offener oder verdeckter Ausschüttungen verteilt oder entnommen oder in anderer Weise verwendet wird. Die Zahlung von Zinsen wird dementsprechend als verdeckte Ausschüttung iSd § 8 Abs. 2 KStG 1988 qualifiziert…

04 4022/1-IV/4/95Steuerliche Behandlung des Zinsenertrages portugiesischer Anleihen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 4022/1-IV/4/9503.03.1995

Aus gegebenem Anlass teilt das Bundesministerium für Finanzen seine Auffassung über die Behandlung des Zinsenertrages portugiesischer Anleihen mit. Über die innerstaatlichen und zwischenstaatlichen gesetzlichen Regelungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet. Artikel 23 Abs. 3 des österreichisch-portugiesischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 29. Dezember 1970…

10 5010/1-IV/10/95Gewährung von Darlehen an Kapitalgesellschaften; gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 5010/1-IV/10/9506.02.1995

…aber jedenfalls der Verzicht des Gesellschafters auf Darlehenszinsen, sei es, dass das Darlehen von vornherein unverzinslich gewährt wird oder dass der Verzicht auf Zinsen eines grundsätzlich verzinslichen Darlehens erst später vereinbart wird (siehe nachstehende Punkte 5 und 6). Dabei ist zu beachten, dass ein Gesellschafterdarlehen…

BMF-010221/1313-IV/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1313-IV/4/201119.09.2011

…auch OECD-MK, Rz 24 ff zu Artikel 18). Nur wenn die abkommensrechtliche Ansässigkeit in Thailand zweifelsfrei feststeht, könnte eine Entlastung von der Lohnsteuer durch die österreichische pensionsauszahlende Stelle erfolgen. Die Möglichkeit zur Entlastung an der Quelle durch die pensionsauszahlende Stelle besteht, sofern die Richtigkeit…

2023-0.619.815Update Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.619.81512.09.2023Teil 1/2

…und aufgrund der übertragenen Forderung in der Zukunft höhere steuerfreie Dividenden anstelle von steuerpflichtigen Zinsen erzielt. Auch durch den Verzicht auf eine Forderung gegenüber der ausländischen Tochtergesellschaft kann dem Grunde nach eine solche Umwandlung von Einkünften erzielt werden. Es ist dabei jedoch stets im Sinne…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

Die Dotierung von freien Gewinnrücklagen verändert den Stand der disponiblen Innenfinanzierung nicht. Sollen Innenfinanzierungsbeträge für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendet werden, mindert sich dadurch der Stand der disponiblen Innenfinanzierung. Eine Erhöhung der indisponiblen Innenfinanzierung findet nicht statt; eine Erhöhung der indisponiblen Einlagen erfolgt erst nach…

BMF-010221/1897-IV/4/2007Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1897-IV/4/200722.11.2007

…sie die Möglichkeit haben, mit dem diesem Schreiben beiliegenden Formular (51.2.13a) zusätzliche Abzüge geltend zu machen. Pro schulpflichtigem oder in Ausbildung stehendem Kind können ein Differenzbetrag von CHF 2.000,-, sowie Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (Säule 3a) geltend gemacht werden. Der sich aus…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 1/2

…MA erfüllt. Allerdings normiert Art. 5 Abs. 4 OECD-MA eine Ausnahme von diesem generellen Grundsatz, wonach bestimmte Tätigkeiten vorbereitender Art oder Hilfstätigkeiten eines Unternehmens in einem anderen Vertragstaat trotz Vorliegens einer festen Geschäftseinrichtung nicht zu einer Betriebstätte führen. Ausgangspunkt für die Beurteilung, ob eine…

BMF-010221/0566-VI/8/2014Rückerstattung der Abgeltungsbeträge nach den Steuerabkommen mit der Schweiz und mit Liechtenstein
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010221/0566-VI/8/201405.09.2014

…jeweils längstens ein Jahr. Beispiel: X erzielt in Österreich laufend nSA-Einkünfte; daneben hat er in der Schweiz Zinseinkünfte aus einem Bankguthaben und Spekulationseinkünfte aus der Veräußerung von Aktien erzielt. Sämtliche Einkünfte aus der Vermögensveranlagung in der Schweiz wurden bis 31.12.2012 im Rahmen…

2026-0.751.362Erlass betreffend Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.751.36211.09.2026

…das FVwGG 2012, BGBl. I Nr. 14/2013, regelt § 205a BAO mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2014 Beschwerdezinsen anstelle von Berufungszinsen. Die Höhe der Beschwerdezinsen liegt 2% über dem Basiszinssatz. [4] Gemäß § 323c Abs. 13 BAO idF BGBl. I Nr. 228/2021, betragen die Stundungszinsen…

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 1/2

…sind die Garagierungskosten im Ausmaß von 15 % (Nutzungseinlage) als Betriebsausgaben abzugsfähig. 4 § 4 EStG 1988 Zinsen als Betriebsausgabe (Rz 1421 ff EStR 2000) Es werden trotz negativem Kontokorrentkontenstand jedes Jahr unangemessen hohe Entnahmen getätigt und als Konsequenz im Betrieb eine Fremdfinanzierung vorgenommen. Ist bei der…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…Zuschüsse des Landes usw. die AfA-Bemessungsgrundlage? Die Weitervermietung einer von der Gemeinde angemieteten Sportanlage an den Verein ist in Analogie zu UStR 2000 Rz 274 steuerrechtlich nur dann anzuerkennen, wenn die der Gemeinde als Vermieter entstandenen Kosten zur Gänze weiterverrechnet werden. Die Miete hat…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…VfGH 09.03.1987, B 605/85; VwGH 30.01.1991, 90/13/0043) - obwohl in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankert - mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. 28. VwGH-Entscheidung 28.1. Sachverhalt Wenn der Verwaltungsgerichtshof eine UFS-Entscheidung aufhebt, vergeht bis zum…

BMF-010221/0636-VI/8/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0636-VI/8/201307.10.2013

…Z 8 AZG) nicht geführt. Die Fahrten zwischen Wien und der SK s.r.o. sind nicht durch ein Fahrtenbuch dokumentiert. Herr A begehrte im Rahmen der Veranlagung - abweichend von den Lohnzetteln der Arbeitgeberin (volle Besteuerung in Österreich gemäß Art. 15 Abs. 2 DBA-CSSR) …

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…2001 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg § 1 UStG 1994 § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 Umsatzsteuerpflicht von Entschädigungszahlungen (Rz 8 UStR 2000) Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Verordnung vom 17. Dezember 1999, LGBl. 5505/3, Grundflächen mit Wirkung 1. Jänner 2000 zum…

04 4622/4-IV/4/00DBA-Thailand
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 4622/4-IV/4/0008.01.2001

Aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt, dass auf Grund einer Verständigungsvereinbarung zwischen dem österreichischen und dem thailändischen Finanzministerium (Notenwechsel vom 3. August 1998/ 8. September 2000) die Export-Import Bank of Thailand als Geldinstitut im Sinne des Art. 11 Abs. 3 lit iii) DBA-Thailand anerkannt…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…Verzinsung von Rückerstattungsansprüchen Rückerstattungsbeträge sind gemäß § 16 COFAG-NoAG zu verzinsen. Hierfür sind gemäß § 16 Abs. 1 COFAG-NoAG zwei Fälle zu unterscheiden: Nach der Grundregel (§ 16 Abs. 1 erster Satz COFAG-NoAG) sind für den Zeitraum ab Auszahlung bis zur Bekanntgabe des Bescheides Zinsen…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…Zielsetzung der Verfahren DBA haben das Ziel, Doppelbesteuerung sowie Doppelnichtbesteuerung zu vermeiden. In seltenen Fällen wird dieses Ziel jedoch aufgrund von Besteuerungskonflikten zwischen den Vertragsstaaten nicht erreicht. Konflikte können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Vertragsstaaten denselben Sachverhalt auf Grund unterschiedlicher Sachverhaltsbeurteilungen unter verschiedene Verteilungsnormen subsumieren…