Im Zusammenhang mit der ab 1. Jänner 2003 zu beachtenden Neuregelung im § 11 Abs. 1 UStG 1994 idF 2. AbgÄG 2002 wird Folgendes mitgeteilt: Unternehmer, die nur Umsätze bewirken, für die die Steuer nach § 22 Abs. 1 UStG 1994 mit 10 % bzw. 12 % der Bemessungsgrundlage…
Ab 1.7.2006 ist bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10.000 Euro übersteigt (maßgebend ist der in der Rechnung angeführte Gesamtbetrag, dh. Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer), als zusätzliches Rechnungsmerkmal auch die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) anzuführen, wenn der leistende Unternehmer im Inland…
…ergibt sich, dass entweder der Lieferer oder der Abnehmer (oder ein Beauftragter) die Ware befördert oder versendet. Demnach darf nur einer der beiden am Umsatzgeschäft Beteiligten - entweder der Lieferant oder der Abnehmer - für die mit diesem Umsatz konkret in Zusammenhang stehende Warenbewegung verantwortlich sein, andernfalls…
…die im Inland nicht zur Umsatzsteuer erfasst sind, eingeführt und im Anschluss an die Einfuhr steuerfrei innergemeinschaftlich geliefert werden (Verwendung einer "Sonder-UID"). Diese Regelung kann nicht zur Anwendung gelangen, wenn die UID-Nummer des umsatzsteuerrechtlichen Erwerbers im anderen Mitgliedstaat nicht von jenem Mitgliedstaat ausgestellt…