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BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 2/2

…und diese Umstände nicht gemäß Abs. 4 bis 6 leg.cit. (zB von den Grundbuchsgerichten, dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen oder der SVA der Bauern) dem Finanzamt mitgeteilt werden. Wird eine elektronische Abgabenerklärung an das FA GVG übermittelt, ist im Rahmen der Offenlegungs- und…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…Familienkreis zu einer Besteuerung von den gemeinen Werten? Lösung: Weder/noch, für den Zeitraum 1.6.2014 bis 31.12.2014 ist - mangels einer gesonderten Regelung für die Übertragungen von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken - die Regelung des § 4 Abs. 2 Z 1 GrEStG 1987 anzuwenden…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…wird auch ein längerer Zeitraum (zB 1 bis 2 Jahre) akzeptiert werden können. Hiebei handelt es sich jedoch nur um Indizien für das Vorliegen eines Vorführkraftfahrzeuges; maßgebend ist immer - unabhängig von der Bezeichnung des Fahrzeuges als Vorführkraftfahrzeug und unabhängig von den Vorgaben des Herstellers (Importeurs…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…dass der Zuwendende die Bereicherung des Erwerbers in Kauf nimmt, wobei der Bereicherungswille von der Behörde auch aus dem Sachverhalt erschlossen werden kann. Ein wesentliches Anzeichen für die Annahme einer gemischten Schenkung ist ein offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (zB VwGH 18.09.2003…

BMF-010202/0093-IV/5/2007AV-Tagungen 2006 Protokoll Einheitsbewertung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0093-IV/5/200721.06.2007

…Bewilligung unterliegende Schutz- und Regulierungswasserbauten (§§ 41 bis 44 und 73 bis 97 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215) keine Grundsteuer zu entrichten. §§ 30, 52 BewG 1955 Vermögensart, leer stehende Gebäude Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist zur Gänze auf Dauer verpachtet. Der Stall und die sonstigen Nebengebäude…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 2/2

…Zurückbehaltung des Fruchtgenussrechtes. Die sonstigen betriebswesentlichen Vermögensgegenstände bleiben im Eigentum des Übergebers. Einige Jahre später verzichtet der Vater auf das Fruchtgenussrecht und überträgt unentgeltlich das zurückbehaltene Betriebsvermögen. Fragen: 1. Steht für die Betriebsübertragung oder für den Verzicht auf das Fruchtgenussrecht die Befreiung gemäß § 15a ErbStG…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…der Nutzwerte Sachverhalt: Ein Miteigentümer A einer Wohnungseigentümergemeinschaft nimmt auf dem Grundstück bauliche Veränderungen vor (zB Zubau einer Garage, Dachgeschoßausbau). Im Nachtrag zum Wohnungseigentumsvertrag (errichtet nach dem 01.08.2008) wird der Neufestsetzung der Nutzwerte zugestimmt und die Aufsandung erteilt. Es wird gemäß § 10 Abs…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…bis zum Ergehen eines (neuen) Feststellungsbescheides nicht berücksichtigen? 3.3. Lösung Die Bindungswirkung nach § 289 Abs. 3 BAO betrifft sowohl das weitere Verfahren (nach Aufhebung) als auch spätere Abänderungen einer Berufungsentscheidung des UFS. Sie besteht jedoch lediglich für das (weitere) Verfahren - bei unveränderter Sach- und…

BMF-010206/0099-VI/5/2013Erleichterungen im Zusammenhang mit der Berechnung der Grunderwerbsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0099-VI/5/201328.05.2013

…land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) zu 1 (übersteigender Wohnungswert) ermittelt wird. Beim Kauf von Gebäuden (Wohnungen) samt Inventar bestehen keine Bedenken, die von den Parteien für das Inventar gewählten Ansätze als Wert anzuerkennen, wenn a) eine detaillierte Liste mit der Bewertung der einzelnen Inventargegenstände vorliegt und…

BMF-010203/0492-VI/6/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisprotokoll Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0492-VI/6/201303.10.2013

…Restbetrag (valorisiert und verzinst mit 1%) spätestens am 31.12.2017. Durch diese Zahlungsflüsse würden daher die Anschaffungskosten spätestens am 31.12.2017 (wenn zu diesem Zeitpunkt wirklich der Restbetrag bezahlt wird) überschritten werden und ein Zufluss vorliegen. Folglich wäre bis spätestens am 15.02…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…zur Beratung und Erklärung bei todeswegigen Erwerben Sachverhalt: Bei Todestag des Erblassers nach dem 31.7.2008 unterliegt ein Grundstückserwerb der Grunderwerbsteuer. Der Freibetrag gemäß § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG ist damit auch für Betriebsübertragungen von Todes wegen zum Tragen gekommen. Fragestellung: Bis zu…