Nach der Bestimmung des § 30 Abs. 4 erster Satz EStG 1988 kommt die pauschale Einkünfteermittlung nur bei Grundstücken, die am 31.03.2012 nicht steuerverfangen waren, zur Anwendung (Grundstücke des "Altvermögens"). Sowohl nach dem Wortlaut als auch nach dem Zweck dieser Bestimmung bezieht sich § 30…
…zu nehmen, dass bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 oder 3 EStG 1988 beim Betrieb gewerblicher Art zwischen Grund und Boden des Altvermögens und des Neuvermögens zu unterscheiden ist. Die stillen Reserven des Grund und Bodens sind beim Altvermögen grundsätzlich gemäß § 30 Abs. 4…
…200.000 für Grund und Boden und Euro 200.000 für das Gebäude. Sachverhaltsvariante 1 Das Grundstück des A war zum 31.3.2012 nicht mehr steuerverfangen (Altvermögen) Sachverhaltsvariante 2 Das Grundstück des A war zum 31.3.2012 noch steuerverfangen (Neuvermögen). 2.2.2…