…die Sozialversicherung aufzuteilen bzw. zuzuordnen ist. Sind sonstige Bezüge aufgrund der Aufrollung gemäß § 77 Abs. 4a EStG 1988 nachzuversteuern, ist hinsichtlich der Nachversteuerung mit der zuletzt gewährten Sonderzahlung zu beginnen. Die SV-Dienstnehmeranteile werden ebenfalls im Zuge dieser Neuberechnung neu aufgeteilt. War von den Sonderzahlungen…
…für alle anderen Fälle durch formlose Mitteilung, dass ein "sonstiger internationaler Sachverhalt" vorliegt. Mangels Lohnsteuerabzuges greift die Ausnahme des § 1 Z 4 dritter Satz QuRV nicht, wenn Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug bezogen wurde, weil der Arbeitgeber nicht über eine inländische Betriebsstätte verfügt oder nicht zum Lohnsteuerabzug…
…auf Gutschriften. Guthaben werden nicht verzinst. Ein Guthaben entsteht erst, wenn die Summe der Gutschriften (Zahlungen und sonstige Gutschriften) die Summe der Lastschriften übersteigt. Die Anspruchszinsen werden mit rechtsmittelfähigem Bescheid festgesetzt. Nachforderungszinsen werden einen Monat nach Bescheiderteilung fällig, Gutschriftszinsen werden mit Bescheiderteilung wirksam. 2. Normzweck…
…gibt es keine Untereinheit, auf die nächstliegende Einheit oder entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten auf ein Vielfaches oder einen Bruchteil der Untereinheit oder Einheit der nationalen Währungseinheit auf- oder abgerundet." Bezogen auf die österreichischen "Gepflogenheiten" bedeutet dies, dass bei Umrechnungen von Euro in Schilling…
…wenn Österreich an den in der Schweiz oder in Liechtenstein verbuchten Vermögenswerten bzw. den aus der Schweiz oder aus Liechtenstein bezogenen Kapitaleinkünften kein Besteuerungsrecht ausüben hätte können, bereits eine fristgerechte Offenlegung erfolgte oder wenn die Zahlstelle trotz Erteilung der Ermächtigung zur freiwilligen Meldung die Einmalzahlung…
…erklärenden Umätze im Rahmen eines Umsatzsteuerveranlagungsverfahrens von diesem Finanzamt abgesprochen werden. Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage bezüglich der Anzahlungsrechnungen ist die Umsatzsteuer aus den vereinnahmten Entgelten herauszurechnen. Nach UStR 2000 Rz 1841 ist die Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Anzahlungen - bei Zutreffen der sonstigen Voraussetzungen des …
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers…
…iSd § 5 Abs. 2 lit. a KommStG 1993 zukommt (zB Überbrückungshilfe vgl. Rz 61). Bei Auszahlung vorgezogener Jubiläumsgelder im Rahmen von Sozialplänen handelt es sich weder um sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 6 EStG 1988 noch um Ruhe- und Versorgungsbezüge iSd § 5 Abs. 2 lit…
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025
…enthaltene sonstige Sachbezüge" abgefragt. Müssen dort auch jene Sachbezüge aufsummiert enthalten sein, die später über die Kennzahl 243 ausgeschieden werden und dann zum Großteil detailliert in der Aufgliederung des Betrages in Kennzahl 243 dargestellt werden? Nein, nur sonstige steuerpflichtige Sachbezüge sind unter "darin enthaltene sonstige…
Aufgrund der Neuverlautbarung der Gebührenrichtlinien ergibt sich folgende Entsprechungstabelle: | Rz vormals (GebR 2019) | Rz neu (GebR 2025) | 1 | 1 | 2 | 2 | 3 | 3 | 4 | 4 | 5 | 5 | 6 bis 7 | 6…
Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung wird auf die Ausführungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 795 bis Rz 804 verwiesen. Die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze werden jährlich per 01.01. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. | Altersgruppe |…
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten den neueren Entwicklungen angepasst. Die…
…Organisationen nach §§ 34 bis 47 BAO. d.Im Eigentum von Körperschaften und sonstige Einrichtungen öffentlichen Rechts stehende Einrichtungen. e.Natürliche Personen, die zum Antragszeitpunkt eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen. In Bezug auf Anträge, die nach dem 15.4.2021 gestellt werden, sind auch Personen…
…| | KZ | Bruttobezug | 21.218,75 | 210 | - § 68 Abs. 1 Zulagen | -846,00 | 215 | - Sonstige Bezüge | -3.031,25 | 220 | - SV | -3.286,48 | 230 | - einbehaltene freiw. Beiträge nach § 16 Abs…
1. Ausgleich eines negativen Kommanditkapitalkontos durch Komplementär in einer Familien-KG 1.1. Bezughabende Norm § 24 Abs. 2 EStG 1988; EStR 2000 Rz 5993 ff 1.2. Sachverhalt In Familien-KG`s soll die Versteuerung des negativen Kommanditkontos in einfacher Art und Weise hintangehalten werden…
Mit Erlass vom 4.10.1996, GZ BMF 10 1001/4-IV/10/96, gab das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zu Zweifelsfragen bekannt, die im Zusammenhang mit der Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch Notare und Rechtsanwälte aufgetreten waren. Auf Grund zahlreicher seither ergangener Gesetzesänderungen und…
…X+Y Lebensversicherung AG" abgeschlossen, aus welchem die Dienstnehmerin (= Versicherte) ab der Unverfallbarkeit gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) unwiderruflich bezugsberechtigt war. Der Arbeitgeber hatte bis 1. September 2007 Versicherungsbeiträge von 500 DM monatlich zu bezahlen; ab 1…
…35% In Österreich sind die Kinderzulagen steuerfrei, die SEG-, Schicht- und Nachtarbeitszulagen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen steuerfrei belassen, die sonstigen Bezüge gemäß § 67 EStG 1988 mit 6% besteuert. Außerdem wird der Steuertarif erst auf das gemäß § 2 Abs 2 EStG 1988 ermittelte steuerpflichtige…
Steuerdialog 2010 Zweifelsfragen zur Einkommensteuer Ergebnisse Tätigkeitsvergütungen an einen Mitunternehmer Bezughabende Norm § 23 Z 2 EStG 1988; EStR 2000 Rz 1127 ff, Rz 5801 ff Sachverhalt Der Betrieb einer Fremdenpension wird in Form einer GesbR geführt. Der Gewinn wird gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988…