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BMF-010202/0093-IV/5/2007AV-Tagungen 2006 Protokoll Einheitsbewertung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0093-IV/5/200721.06.2007

§ 21 BewG 1955 Zurechnungsfortschreibung "Herrenlosigkeit" Für eine Liegenschaft wird auf Grund einer Dereliktionsurkunde das Eigentumsrecht für "Herrenlosigkeit" einverleibt. Die entsprechende Zurechnungsfortschreibung wurde vom Finanzamt erlassen. Da es sich um landwirtschaftliche Grundstücke handelt, kommt es zur Vorschreibung von Beiträgen und der Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen…

2025-1.063.873Wohnbauförderungsbeitrag 2026
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-1.063.87329.12.2025

Im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes 2017 wurde der Wohnbauförderungsbeitrag von einer Bundes- zu einer Landesabgabe. Die Festlegung der Tarifhöhe ist ab 1.1.2018 den jeweiligen Landesgesetzgebungen (ohne Vorgabe einer Unter- oder Obergrenze) vorbehalten. Unterjährige oder rückwirkende Änderungen sind unzulässig. Die Möglichkeit einer abweichenden Tariffestsetzung wurde…

BMF-010219/0156-VI/4/2010Anwendung der UStR 2000 Rz 265 bei Vermietungen von historischen Gebäuden
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0156-VI/4/201001.07.2010

UStR 2000 Rz 265 in der durch den UStR 2000-Wartungserlass 2009 geänderten Fassung sieht vor, dass die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch Körperschaften des öffentlichen Rechts dann als Bestandsverhältnis und somit als unternehmerische Tätigkeit anerkannt werden, wenn neben den Betriebskosten (§§ 21 bis 24…

SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers…

2022-0.235.942Information betreffend Herabsetzung von Einkommensteuer- / Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen aufgrund steigender Energiekosten
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.235.94201.04.2022

Der hohe Anstieg an Energiekosten belastet österreichische Betriebe unterschiedlicher Branchen und Größen. Die Teuerung insbesondere in den Bereichen elektrischer Strom, Erdgas, Benzin, Diesel und Heizöl belastet dabei nicht nur die Ergebnisse dieser Unternehmen, sondern auch kurzfristig ihre Liquiditätssituation. Vor diesem Hintergrund soll im Hinblick auf…