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BMF-010221/1897-IV/4/2007Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1897-IV/4/200722.11.2007

…Antrag ist unter Angabe der genau bezeichneten Bankverbindung bis Ende März 2007 einzureichen. 1.2. Lösung Grundsätzlich kann auf Grund des Methodenartikels eines Doppelbesteuerungsabkommens nur jene ausländische Steuer angerechnet werden, die ein Abgabepflichtiger unter Ausnutzung aller Begünstigungen in dem ausländischen Staat zu zahlen hatte (EAS…

2024-0.459.298Teilweise Suspendierung des Doppelbesteuerungsabkommens durch Belarus
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.459.29827.06.2024

…14 - Art. 22) sind von der Suspendierung nicht betroffen. Die unter diese Artikel des DBA fallenden Einkünfte unterliegen weiterhin der Aufteilung der Besteuerungsrechte nach dem DBA; eine Doppelbesteuerung wird weiterhin vermieden. Der Methodenartikel (Art. 23), der die Vermeidung der Doppelbesteuerung regelt, ist nicht von der…

2024-0.317.354Suspendierung des Doppelbesteuerungsabkommens durch Russland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.317.35430.05.2024

…Verteilungsnormen suspendiert wurden, erfolgt keine Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Staaten. Ohne eine Einigung über die Aufteilung sind die Vertragsstaaten nicht daran gehindert, nach den Regelungen ihres nationalen Rechts uneingeschränkt zu besteuern. Der Methodenartikel (Art. 23), der die Vermeidung der Doppelbesteuerung regelt, ist nicht von…

2022-0.433.0293. Wartung der Info zur Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.433.02917.06.2022

…b OECD-MA sind in einem Vertragsstaat ansässige Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber im anderen Vertragsstaat tätig werden, grundsätzlich im Arbeitgeberstaat zu besteuern. Der Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers hat die Vergütung - abhängig vom jeweiligen Methodenartikel - unter Progressionsvorbehalt freizustellen (zB Art. 23 Abs. 2 lit. a bzw…

BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

…auch dann von der Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen, wenn die Entsendung die 183-Tage-Frist nicht übersteigt. Diese abkommensrechtliche Verpflichtung zur Steuerfreistellung besteht auf Grund der "Methodenartikel" der Abkommen (Art. 23A OECD-MA) allerdings nur dann, wenn auch der Tätigkeitsstaat (Beschäftigerstaat) den Beschäftiger als Arbeitgeber…

BMF-010221/1313-IV/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1313-IV/4/201119.09.2011

…des Pensionisten, sonach in Österreich, zu besteuern. Durch das ausschließliche Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates ist eine Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wege der Anwendung des Methodenartikels nicht erforderlich. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz regelt Artikel 18 Abs. 2 DBA-Thailand, wonach Ruhegehälter oder ähnliche Vergütungen, die von…

BMF-010221/0789-IV/4/2005Steuerliche Behandlung von international tätigen Gastlehrern
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0789-IV/4/200521.12.2005

…aus der Sicht des ausländischen Staates dieses aber Österreich zugewiesen wird. 14. Allerdings ist zu beachten, dass der "Methodenartikel" der Doppelbesteuerungsabkommen so zu verstehen ist, dass Österreich nur dann von der Besteuerung freizustellen hat, wenn der andere Staat auf Grund des Abkommens ein Besteuerungsrecht besitzt…

BMF-010203/0108-VI/6/2015Zweifelsfragen iZm der Umqualifikation von Kapital- und Personengesellschaften in AIF bzw. Investmentfonds
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0108-VI/6/201507.05.2015

…13 Abs. 3 DBA Deutschland-Österreich die österreichischen Investoren mit ihren anteiligen Betriebstätteneinkünften besteuern möchte. Diese potentielle Doppelbesteuerung kann auf zwei Arten gelöst werden: entweder durch Einleitung eines Verständigungsverfahrens oder durch Anerkennung des deutschen Besteuerungsrechts durch Österreich auf Basis des Methodenartikels (Artikel 23 Abs. 2…