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2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 2/5

…an das Einzelunternehmen, die dem Gesellschafter-Geschäftsführer zuzurechnen ist, ist aber jedenfalls in die Kommunalsteuerbemessungsgrundlage miteinzubeziehen. Lizenzzahlungen aufgrund patentierter Erfindungen sind dann nicht in die Bemessungsgrundlage für die KommSt einzubeziehen, wenn es sich um keine Tätigkeitsvergütung für die Geschäftsführung (BFG 08.04.2016, RV/2100718…

BMF-010221/0477-IV/4/2006Besteuerung von Lizenzgebühren - DBA Slowenien
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0477-IV/4/200628.08.2006

  Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Art. 12 Abs. 2 DBA-Slowenien, BGBl. III Nr. 4/1999, in Slowenien einer 10%igen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12…

BMF-010221/0221-IV/4/2007Quellenbesteuerung von Lizenzgebühren zwischen 1.1.2007 und Inkrafttreten des Abänderungsprotokolls zum DBA Slowenien
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0221-IV/4/200723.05.2007

Durch Artikel 2 des Protokolls vom 26.9.2006 zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien zur Abänderung des am 1. Oktober 1997 in Ljubljana unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr…