…hält, das Recht zustehen kann, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen. In diesem Beispiel üben sowohl die Person A als auch die Person B Kontrolle aus. Eine gemeinsame Kontrolle kann sich daher im Anwendungsbereich des § 244 Abs. 2…
…1 UGB setzt voraus, dass mehrere Unternehmen unter der einheitlichen Leitung (darunter ist zu verstehen, dass ein oder mehrere Unternehmen in ihren wesentlichen Funktionen von einem Willen abhängig sind und dieser auch tatsächlich ausgeübt wird) einer Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland stehen und dass das…
…vor, wenn die Leitungs- und Verwaltungsfunktionen, somit die gesetzlichen Vertreter einer Körperschaft geändert werden. Eine wesentliche Änderung ist dann gegeben, wenn alle oder die überwiegende Mehrheit der geschäftsführenden Funktionäre in einem Zug oder - bei Vorliegen eines inneren Zusammenhangs - fraktioniert ersetzt werden ( KStR 2001 Rz 1180 )…
…nach dem Stichtag 31.12.2011 in Rechtsnachfolge den Status eines Leistungsberechtigten erlangt haben, weil der zum 31.12.2011 unter § 48b PKG fallende Leistungs- oder Anwartschaftsberechtigte im Jahr 2012 verstorben ist, sind ebenfalls vom Anwendungsbereich des § 48b PKG erfasst. Die für diese "neuen" Hinterbliebenen…