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4 Treffer503 msnur geltende Fassungen
2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 1/2

…freiwilligen Aufzeichnungen auf, kann die abwickelnde Stelle oder ein anderes Kontrollorgan vom Förderungswerber verlangen, dass eine Sachverhaltsbeurteilung der gesetzlichen Interessensvertretung (Landes- Landwirtschaftskammer) vorgelegt wird. Jungunternehmer müssen den Umsatzeinbruch im Betrachtungszeitraum durch Darstellung ihrer betrieblichen Situation (z.B. Anzahl Ferienwohnungen) glaubhaft machen. 6.2. Entscheidung Förderungsansuchen…

2021-0.490.794Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 3 und des Ausfallsbonus II
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.490.79413.10.2021Teil 1/2

…freiwilligen Aufzeichnungen auf, kann die abwickelnde Stelle oder ein anderes Kontrollorgan vom Förderungswerber verlangen, dass eine Sachverhaltsbeurteilung der gesetzlichen Interessensvertretung (Landes- Landwirtschaftskammer) vorgelegt wird. Jungunternehmer müssen den Umsatzeinbruch im Betrachtungszeitraum durch Darstellung ihrer betrieblichen Situation (z.B. Anzahl Ferienwohnungen) glaubhaft machen. 6.2. Entscheidung Förderungsansuchen…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 2/2

…des Grundstückes sowie die Vorgangsweise betreffend die Entschädigungszahlungen im Zusammenhang mit Flurschäden vereinbart. Nach Abschluss der Arbeiten werden Art und Ausmaß der eingetretenen Flurschäden erhoben und eine Entschädigung gemäß den gültigen Vergütungssätzen der Landwirtschaftskammer berechnet. In Einzelfällen kommt es auch zu pauschalen Abgeltungen. Die Abrechnung…

08 1451/2-IV/8/01Bewertungsrichtlinien für überdurchschnittliche Tierhaltung ab dem 1. 1. 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1451/2-IV/8/0120.12.2001

…die über dem Normalbestand gehaltenen VE ein einheitlicher Ertragswert von 152,6130 Euro (1.1.1988: S 2.100,-) pro VE zur Anwendung empfohlen. 3 Von einer Landwirtschaftskammer anerkannte Geflügelvermehrungszuchtbetriebe gemäß § 30 Abs. 4 BewG 3.1 Geflügelvermehrungszuchtbetriebe sind nach den Anerkennungsbestimmungen der Landwirtschaftskammern Betriebe…