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2025-1.063.873Wohnbauförderungsbeitrag 2026
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-1.063.87329.12.2025

…Wohnbauförderungsbeitrag von einer Bundes- zu einer Landesabgabe. Die Festlegung der Tarifhöhe ist ab 1.1.2018 den jeweiligen Landesgesetzgebungen (ohne Vorgabe einer Unter- oder Obergrenze) vorbehalten. Unterjährige oder rückwirkende Änderungen sind unzulässig. Die Möglichkeit einer abweichenden Tariffestsetzung wurde erstmalig (Gesetzesbeschluss des Wiener Landtages vom 23…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009

14 0607/1-IV/14/00Durchführungserlass zur Werbeabgabe
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0607/1-IV/14/0015.06.2000

…f BAO). Eine Übernahme von Akten der Gebietskörperschaften kommt nicht in Betracht. Für Wien ist diese Erhebung zweckmäßigerweise durch den Erhebungsdienst im Wege der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland zu veranlassen. Die Listen sind wie übriges Kontrollmaterial nach Maßgabe der Kapazitäten auszuwerten, wobei auch…

BMF-010222/0059-VI/7/2013"Jobticket" - Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln (§ 26 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0059-VI/7/201305.06.2013

…10 Abs. 2 Z 12 UStG 1994, ermäßigter Steuersatz iHv 10%) nach den auf die Ausführung der Leistung entfallenden Kosten (Kosten des Jobtickets) zu bemessen. Beispiel: Eine Arbeitgeberin erwirbt eine Monatskarte der Wiener Linien um 45 Euro (40,91 Euro zzgl. 10% Umsatzsteuer iHv. 4…

2024-0.673.958Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.673.95816.09.2024

…Bekleidung sind bis zu einem Höchstausmaß von 2.000 Euro pro im Haushalt lebender Person absetzbar. Nicht absetzbar sind die Ersatzbeschaffungskosten für Sammlungen aller Art (z.B. Bücher, Briefmarken, Münzen, Weine, CDs, Videobänder, Schallplatten). Weiters nicht absetzbar sind die Kosten für ein "Kellerstüberl", ein Schwimmbad…

BMF-010203/0576-VI/6/2011Steuerbefreiungen nach dem Kunstförderungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0576-VI/6/201129.11.2011

Gemäß § 3 Abs. 3 Kunstförderungsgesetz sind Staats-, Würdigungs-, und Förderungspreise sowie Prämien und Preise für hervorragende künstlerische Leistungen von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt auch für dem Grunde und der Höhe nach vergleichbare Leistungen auf Grund von landesgesetzlichen Vorschriften sowie für Stipendien und Preise, die…

BMF-010221/0421-VI/8/2016Verwaltungs- und technisches Personal ausländischer diplomatischer und berufskonsularischer Vertretungen in Österreich
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010221/0421-VI/8/201601.08.2016

…2 der Wiener Diplomatenkonvention (ggf. iVm Art. XI Abschn. 32 lit. a UNO-Amtssitzabkommen, § 4 BG über die Rechtsstellung von Einrichtungen der OSZE in Österreich usw.) und Art. 49 Abs. 1 der Wiener Konsularkonvention grundsätzlich in gleichem Umfang wie Diplomaten von der Einkommensteuer befreit (EStR…

2025-0.125.283Gebührenrichtlinien 2025 - Entsprechungstabelle der Randzahlen zu GebR 2019
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.125.28318.02.2025

Aufgrund der Neuverlautbarung der Gebührenrichtlinien ergibt sich folgende Entsprechungstabelle: | Rz vormals (GebR 2019) | Rz neu (GebR 2025) | 1 | 1 | 2 | 2 | 3 | 3 | 4 | 4 | 5 | 5 | 6 bis 7 | 6…

08 6005/1-IV/8/04Steuerbefreiungen gem. Grundsteuergesetz 1955; a) Öffentliches Wassergut b) Privatstraßen und Privatwege, die dem öffentlichen Verkehr dienen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 6005/1-IV/8/0429.01.2004

Aus gegebenem Anlass wird zur Rechtslage hinsichtlich der Grundsteuerbefreiung für das öffentliche Wassergut sowie für die dem öffentlichen Verkehr dienenden Privatstraßen und Privatwege Folgendes mitgeteilt:   ad a) Öffentliches Wassergut   Öffentliches Wassergut ist nur in bestimmten Fällen von der Grundsteuer sowie von der Abgabe…

BMF-010222/0019-VI/7/2012Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0019-VI/7/201210.02.2012

Die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in deren Privathaushalten kann nach dem Hausbetreuungsgesetz durch selbständig tätige oder nichtselbständig tätige Betreuungspersonen erfolgen. Die Beurteilung der Frage, ob die Betreuungsperson selbständig oder nichtselbständig (im Rahmen eines Dienstverhältnisses) tätig wird, richtet sich grundsätzlich nach dem Vertragsinhalt. Diesbezügliche Musterverträge finden…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 2/2

3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…

BMF-010221/0342-IV/2007Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0342-IV/200725.05.2007

…Zentralkanzlei, Hintere Zollamtstraße 2b, 1. UG / Zi.Nr. 14, 1030 Wien. Für allfällige Rückfragen steht Frau Gabriele Schmidt unter der Tel.Nr. 01/514 33-501195 DW zur Verfügung. Die anschließende Überbeglaubigung erfolgt durch das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten." Bundesministerium für Finanzen, 25. Mai 2007

BMF-010221/0367-IV/4/2013Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbestätigungen; Änderung des Erlasses
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0367-IV/4/201328.06.2013

…vom Finanzamt ausgestellte Ansässigkeitsbestätigung von der oder dem Abgabepflichtigen dem Bundesministerium für Finanzen unter folgender Adresse zur Beglaubigung vorzulegen: Bundesministerium für Finanzen, Zentralkanzlei, Johannesgasse 5, 1010 Wien. Die anschließende Überbeglaubigung erfolgt durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten." Bundesministerium für Finanzen, 28. Juni 2013

BMF-010206/0099-VI/5/2013Erleichterungen im Zusammenhang mit der Berechnung der Grunderwerbsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0099-VI/5/201328.05.2013

Mit Erlass vom 4.10.1996, GZ BMF 10 1001/4-IV/10/96, gab das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zu Zweifelsfragen bekannt, die im Zusammenhang mit der Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch Notare und Rechtsanwälte aufgetreten waren. Auf Grund zahlreicher seither ergangener Gesetzesänderungen und…

BMF-010219/0156-VI/4/2010Anwendung der UStR 2000 Rz 265 bei Vermietungen von historischen Gebäuden
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0156-VI/4/201001.07.2010

…475 | Abschlag bei Sanierungsbedürftigkeit 30% | - 0,7425 | Mindestmiete bei Sanierungsbedürftigkeit | 1,7325 Beispiel 2: Vermietung einer Wohnung in Wien (sanierungsbedürftig) | Nettomiete pro m2 ohne BK und USt (siehe oben) | 3,225 | Abschlag für Sanierungsbedürftigkeit 30% | -0,9675…

2022-0.371.989Preiskundmachung für eine Zigarrensorte (Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 9. Juni 2022)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.371.98902.06.2022

Die Tobaccoland Handels GmbH & Co KG hat gemäß § 9 des Tabakmonopolgesetzes 1996 den Kleinverkaufspreis für die Zigarrensorte "AVO Improvisation Limited Edition 2022" mit 17,50 € je Stück mit Wirkung ab 15. Juni 2022 bestimmt. Bundesministerium für Finanzen, 2. Juni 2022

BMF-010216/0001-VI/6/2016BMF-Info zum Wechsel von Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts zur Gemeinnützigkeit
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0001-VI/6/201603.02.2016

Inhalt: 1. Allgemeines 2. Verfolgung gemeinnütziger Zwecke 3. Einkommensermittlung bei Beginn und Ende einer Steuerbefreiung 3.1. Gewinnermittlung 3.2. Einnahmen 3.3. Berücksichtigung der Verluste und Aufwendungen 3.4. Ermittlung des Unterschiedsbetrages gemäß § 18 Abs. 1 KStG 1988 im Zusammenhang mit Grundstücken 1. Allgemeines…

BMF-010221/0009-IV/4/2013Verständigungsgespräche mit Liechtenstein betreffend Art. 19 Abs. 1 DBA Österreich-Liechtenstein
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0009-IV/4/201318.02.2013

Art. 19 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich-Liechtenstein, BGBl. Nr. 24/1971, ist - unabhängig von der konkreten Tätigkeit des Einzelnen - auf alle Dienstnehmer eines Vertragsstaats oder einer seiner Gebietskörperschaften anzuwenden, sofern der Vertragsstaat oder die Gebietskörperschaft öffentliche Funktionen ausüben. Die Besteuerung der Bezüge von Bediensteten…

04 4282/8-IV/4/88Österreichisch-schweizerisches DBA - Art. 19; Besteuerungsrecht für Bezüge aus öffentlichen Kassen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 4282/8-IV/4/8811.01.1989

Im Interesse einer einheitlichen Auslegung des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 30. Jänner 1974, BGBl. Nr. 64/1975, AÖF Nr. 72/1975, wird nach Herstellung des Einvernehmens mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung eröffnet: Gemäß Art. 19 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 3/5

…beginnt nicht neu zu laufen, weil kein Beschäftigerwechsel vorliegt. Wels bleibt anspruchsberechtigt. Beispiel 8 Die Arbeitskräfte eines Wiener Personalleasingunternehmens werden mehr als 6 Kalendermonate bei einem Unternehmen in Berlin eingesetzt. Da von einer inländischen Betriebsstätte eines Unternehmens überlassen wird, kommt die Bestimmung des § 7 Abs…