…die Kriterien der Baurestmassendeponie der Deponieverordnung (Anlage 1, Tabelle 3 und 4), BGBl. Nr. 164/1996, ein!), Baurestmassendeponien, Reststoffdeponien, Massenabfalldeponien sowie Deponien außerhalb des Bundesgebietes, wenn die Ablagerung derartigen Materials ausdrücklich genehmigt ist. Als Ablagerungsmaßnahme gilt auch A) Mehr als einjähriges Lagern von Abfällen zur…
…BGBl. I Nr. 103/2013 hält das Bundesministerium für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Folgendes fest: Voraussetzung für die beitragsfreie Verwertung von Bodenaushubmaterial, Erdaushub und mineralischen Baurestmassen ist unter anderem, dass diese "zulässigerweise" erfolgt, das heißt, entsprechende…
…den gesamten Lebenszyklus von Stoffkreisläufen zu betrachten, zweckmäßig und geboten. Aus diesem Grund wird die Beitragsbefreiung auch auf aufbereiteten, qualitätsgesicherten Asphaltaufbruch aus Stahlwerksschlacken, die sich für den Wiedereinsatz im Ingenieur- und Straßenbau eignen, erstreckt. Der damit verbundene Regelungsgedanke entspricht der für mineralische Baurestmassen bereits bestehenden…
…des Wassers, kommen. Der Untergrund muss in die Beurteilung einbezogen werden. Ein Ort, bei dem es zu einer Verletzung von § 1 Abs. 3 Z 4 AWG 2002 ("die Umwelt kann über das unvermeidliche Ausmaß hinaus verunreinigt werden") kommt, ist als ungeeignet anzusehen (vgl. VwGH vom…
Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat unter GZ. BMLFUW-UW.2.1.6/0008-V/2/2018 Erläuterungen zur Recycling-Baustoffverordnung, die auch die Bestimmungen der Novelle BGBl. II Nr. 290/2016 (Novelle 2016) enthalten, herausgegeben. Diese Erläuterungen sind als Anlage angeschlossen. Weitere Informationen…
…2/2013, herausgegebenen Erläuterungen zur Entledigungsabsicht am Beispiel Boden (siehe Info des BMF vom 8. Juli 2013, GZ. BMF-010220/0177-IV/8/2013) zur Vermeidung von Fehlinterpretationen mit Schreiben vom 19. Juli 2013, GZ. BMLFUW-UW.2.1.6/0091-VI/2/2013, wie…
…auch in der Verwendung der Begriffe ,,Ablagern" und "Lagern" - an dieses [Anm. AWG 2002] Regelungsgefüge an und verfolgt in lit. b, wie im Schrifttum schon angemerkt wurde, den Zweck, die u.a. für das Einbringen von Abfällen in einen Deponiekörper vorgesehene Beitragspflicht auf Fälle auszudehnen…
…Die Pachtflächen sind grundsätzlich in der wirtschaftlichen Einheit des Eigentümers zu belassen. Im konkreten Fall kommt es daher zu keiner Änderung innerhalb des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens von landwirtschaftlichen auf forstwirtschaftlichen Betrieb. 2. Die Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirkt idR keine Änderung der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen…
…belaufen. Fragestellung 1. Wie fließen die Abbruchkosten und die Abschreibung des Restbuchwertes des Altgebäudes - gesamt ca. 320.000 Euro in die Liebhabereibeurteilung ein? 2. Ist von einer Änderung der Bewirtschaftung auszugehen? 3. Ist eine neue Prognoserechnung zu erstellen? 4. Sind die Abbruchkosten und der Restbuchwert…