…eine stille Gesellschaft während des Bestandes eines Konkursverfahrens nicht existieren kann, nur die Wirkung beigemessen werden, dass nach Konkursaufhebung eine neue stillen Gesellschaft gebildet werden soll. Da die Gesellschaftsgründung keine rückwirkende Kraft entfalten kann, ist auch in diesem Fall der Gewinn aus dem Schuldnachlass nur…
…bzw. Pflichten des (ehemaligen) Masseverwalters 6.1. Sachverhalt Mit Rechtskraft der Konkursaufhebung endet das Amt des Masseverwalters. Vor bzw. nach Konkursaufhebung werden vom Masseverwalter noch Eingaben getätigt. 6.2. Fragestellung Inwieweit ist der Masseverwalter nach diesem Zeitpunkt zur Einbringung von Anbringen noch legitimiert bzw. verpflichtet…
Aus gegebenem Anlass wird im Interesse der bundeseinheitlichen Anwendung des Vertrages vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 249/1955, zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen in Bezug auf die Anwendung dieses Vertrages im Insolvenzverfahren folgendes eröffnet: Nach…