RIS AI
934 Treffer496 msnur geltende Fassungen
09 1202/45-IV/9/02Erlass zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 1202/45-IV/9/0215.05.2002

…BGBl. II Nr. 193/2002 sind die für die Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen erforderlichen Voraussetzungen angeführt. Der Nachweis, ob diese Voraussetzungen für ein bestimmtes Fahrzeug erfüllt sind, wäre grundsätzlich vom Steuerpflichtigen, der die steuerlichen Begünstigungen in Anspruch nehmen möchte (Vorsteuerabzug, keine verlängerte Afa-Nutzungsdauer…

09 1202/4-IV/9/02Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 8. Jänner 2002, RS C-409/99, betreffend Kleinbusse
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 1202/4-IV/9/0224.01.2002

…Kleinlastkraftwagen galten zum 1. 1. 1995 dann nicht als Personen- bzw. Kombinationskraftwagen, wenn sie die in der Verordnung BGBl. Nr. 134/1993 festgelegten Kriterien erfüllten. Diese Kriterien sind für die Anerkennung eines Fahrzeuges als vorsteuerabzugsberechtigter Kleinlastkraftwagen wieder maßgebend. Zur Frage der Anwendbarkeit der EuGH-Judikatur…

BMF-010219/0265-VI/4/2007Steuerliche Behandlung von Pritschenwagen im Hinblick auf die geänderten Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0265-VI/4/200711.07.2007

Gemäß § 4 zweiter Gedankenstrich der Verordnung über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002, ist Voraussetzung für die Anerkennung eines Fahrzeuges als Pritschenwagen ua. die zolltarifarische Einstufung des Fahrzeuges als Lastkraftwagen. Nach § 2 NoVAG erfolgt die Abgrenzung der…

BMF-010219/0024-VI/4/2007Voraussetzungen für das Vorliegen eines Kleinbusses unter Bedachtnahme auf das VwGH-Erkenntnis vom 21. 9. 2006, Zl. 2003/15/0036
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0024-VI/4/200701.02.2007

  Für die Anerkennung eines Fahrzeuges als vorsteuerabzugsberechtigter Kleinbus ist neben dem Vorliegen von Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen erforderlich, dass das Fahrzeug ein kastenwagenförmiges Äußeres aufweist (siehe die Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002). Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 21. 9…

BMF-010219/0080-VI/4/2008Ergänzende Information zu den neuen Kennzahlen in der UVA ab Jänner 2008
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0080-VI/4/200820.02.2008

Zur Info des Bundesministeriums für Finanzen vom 18.12.2007, BMF-010219/0530-VI/4/2007, erfolgen nachstehende Ergänzungen bzw. Klarstellungen: KZ 027 - Vorsteuern für KFZ: Hier sind Vorsteuern aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sowie aus laufenden Aufwendungen von KFZ anzugeben, die der Unternehmer als Anlagevermögen…

BMF-010219/0403-VI/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0403-VI/4/201402.10.2014

1. § 3 Abs. 7 und Abs. 8 UStG 1994 (UStR 2000 Rz 450) 1.1. Reihengeschäft - Zuordnung der bewegten Lieferung 1.1.1. Sachverhalt Ein Unternehmer in Slowenien (SLO) bestellt eine Maschine bei einem Schweizer Unternehmen (CH), CH bestellt diese Maschine beim Unternehmer in Österreich…

SZK-010219/0103-USt/2011Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Elektrofahrrädern und Selbstbalance-Rollern
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB UStSZK-010219/0103-USt/201115.04.2011

…Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern stehen, vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Personenkraftwagens oder Kraftrades ist in wirtschaftlicher Sichtweise zu beurteilen. Es kommt auf den optischen Eindruck und die darauf beruhende Verkehrsauffassung an. Die kraftfahrrechtliche Einordnung der Fahrzeuge kann zwar ein…

BMF-010219/0530-VI/4/2007Neue Kennzahlen in der UVA ab Jänner 2008
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0530-VI/4/200718.12.2007

Für Voranmeldungszeiträume ab 1/2008 wurde das Formular U 30 um die Kennzahlen 027 und 028 erweitert. Abziehbare Vorsteuern im Zusammenhang mit KFZ und Gebäuden, die in den Kennzahlen 060 und/oder 065 enthalten sind, sind zusätzlich in diesen neuen Kennzahlen 027 (KFZ) bzw. 028…

2021-0.103.774Erlass zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.103.77412.02.2021

…695/1991, durch das BGBl. I Nr. 18/2021, sind die Punkte 1.2, 1.4 und 4.3 des Erlasses zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002, vom 15. Mai…

09 4501/34-IV/9/03Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2003 vom 5. bis 7. Mai 2003 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/34-IV/9/0307.07.2003

…Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft ist daher nicht Unternehmer im Sinne des § 2 UStG 1994. 1.2 Gesellschafter-Geschäftsführer einer GesmbH Nach der bisherigen Verwaltungspraxis können aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung (die Gesellschaft ist in der Regel vorsteuerabzugsberechtigt) auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GesmbH, soweit sie Einkünfte gemäß …

BMF-010222/0055-VI/7/2007Steuerliche Behandlung der Fahrerkarte
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0055-VI/7/200714.03.2007

    Die Fahrerkarte, die gemäß § 102a KFG von einem LKW-/Autobus-Lenker besorgt werden muss, ist unabdingbar für die Inbetriebnahme eines LKW/Autobusses des Arbeitgebers. Es liegt im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers, dass der Lenker eine Fahrerkarte beibringt, da er sonst seine Tätigkeit für…

BMF-010219/0001-VI/4/2011Auswirkungen der EuGH-Entscheidung vom 22.12.2010, Rs C-433/09, Kommission/Österreich - keine Einbeziehung der NoVA in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0001-VI/4/201110.01.2011

…12 UStG 1994 iVm § 16 Abs. 1 UStG 1994), hat der Abnehmer gleichzeitig einen dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug zu kürzen. Zwar steht jedem Unternehmer das Recht zur Rechnungsberichtigung zu, jedoch schließt § 239a BAO die Rückzahlung (Gutschrift, Verwendung zur Tilgung von Abgabenschuldigkeiten etc.) indirekter Abgaben…

2026-0.092.896Fragen und Antworten zum Lohnzettel 2026 (L 16-2026)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.092.89604.02.2026

Bruttobezüge gemäß § 25 1.Darin enthaltene Sachbezüge Kfz: Bei E-Autos beträgt der Sachbezugswert derzeit null Euro. Ist hier Null (0) einzutragen? Nein, hier ist keine Eintragung erforderlich. 2.In der neuen Vorkolonne zu Kennzahl 210 werden auch "darin enthaltene sonstige Sachbezüge" abgefragt. Müssen dort…

BMF-010219/0369-VI/4/2016Salzburger Steuerdialog 2016 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0369-VI/4/201628.10.2016

…die außerhalb des Unternehmens liegen oder für den Bedarf seines Personals, sofern das Entgelt niedriger als der Normalwert ist und der Empfänger der Lieferung oder sonstigen Leistung nicht oder nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Der Normalwert ist als umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Lieferungen und sonstige…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 1/2

…Elektrohändler eine "Provision", die den Einkaufspreis und die Gewinnspanne abdeckt. Diese Provision wird vom Elektrohändler mit dem Normalsteuersatz versteuert und der Netzbetreiber beansprucht den Vorsteuerabzug. Da sich der Käufer des Handys nicht gegenüber dem Elektrohändler, sondern gegenüber dem Netzbetreiber verpflichtet, dieses für eine bestimmte Dauer…

BMF-010313/0250-IV/6/2015Vorübergehende Verwendung von drittländischen KFZ in der EU
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0250-IV/6/201518.03.2015

Gemäß dem Zollkodex der Gemeinschaft (ZK; VO 2913/92) gibt es das Zollverfahren der Vorübergehenden Verwendung. Im Rahmen dieses Zollverfahrens dürfen drittländische Waren vorübergehend zur Nutzung in der EU, ohne Eingangsabgaben entrichten zu müssen, eingebracht werden. Die näheren Bestimmungen dazu sind in der Zollkodex-Durchführungsverordnung…

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 1/2

  Über den Inhalt des Protokolls sind von den Finanzämtern allenfalls im Zusammenwirken mit der jeweiligen Finanzlandesdirektion Amtsbesprechungen durchzuführen. Auf eine Verteilung des Einkommensteuerprotokolls 2002 mit Erlassverteiler wird verzichtet, da das Protokoll im Intranet/Internet zur Verfügung gestellt und im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung verlautbart…

BMF-010203/0197-VI/6/2011BMF-Info zu pauschalen Betriebsausgaben bei Kleinstwäldern
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0197-VI/6/201107.04.2011

Vollpauschalierte Forstwirte können ab 2011 freiwillig nach § 2 Abs. 3 LuF-PauschVO 2011 zur Teilpauschalierung optieren. Es bestehen keine Bedenken, die pauschalen Betriebsausgaben wie folgt zu ermitteln: Der Wirtschaftswald im Kleinstwald (bis 10 ha Waldfläche) wird je nach den Gelände- und Bringungsverhältnissen (GBV) in Bringungslagen…

BMF-010219/0424-VI/4/2006Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0424-VI/4/200602.11.2006

…c UstG 1994 Anm. 36 ff). Bemessungsgrundlage beim Anschlusskunden Bemessungsgrundlage für die steuerfreie Forderungsabtretung ist der Nennwert bzw. bei notleidenden Forderungen der wirtschaftliche Wert der Forderung. Hinsichtlich des Vorsteuerabzuges ist UStR 2000 Rz 1997 zu beachten, wonach Gebühren, die dem Anschlusskunden vom Factor verrechnet werden…

2024-0.564.311Änderung des Punkt 5 der Info des BMF vom 06.05.2022, 2022-0.335.782, hinsichtlich der Verpflichtung zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe, der Kraftfahrzeugsteuer und der (motorbezogenen) Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge mit ukrainischer Zulassung
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.564.31131.07.2024

  Die Verpflichtung für ein bestimmtes Kraftfahrzeug Normverbrauchsabgabe, Versicherungssteuer oder Kraftfahrzeugsteuer leisten zu müssen, knüpft an der Verpflichtung an, das Kraftfahrzeug im Inland einem Zulassungsverfahren zuzuführen (siehe § 1 Abs. 2 Z 2 VersStG 1953, § 1 Abs. 1 Z 1 KfzStG 1992 sowie § 1 Z 3…