…weil er im Inland einen Zweitwohnsitz hat. Von diesem fährt er an den Wochenenden zu seiner Familie (Ehefrau und Kind) nach Ungarn, wo sich der Familienwohnsitz befindet. Seine Ehegattin hat in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt und bezieht in Ungarn als Handelsangestellte Einkünfte unter…
…2 der Wiener Konsularkonvention - selbst bei Vorliegen der blauen Legitimationskarte - nicht für Personen, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder in Österreich ständig ansässig sind (vgl. EStR 2000 Rz 316). Fallen Mitglieder des administrativen und technischen Personals ausländischer Vertretungsbehörden in Österreich auf Grund der österreichischen Staatsbürgerschaft…
…den Vorschriften von Doppelbesteuerungsabkommen bis zur Höhe jener österreichischen Einkommensteuer anzurechnen, die auf die Auslandseinkünfte entfällt (Anrechnungshöchstbetrag). In welcher Höhe Auslandseinkünfte bei der Besteuerung im Ausland angesetzt worden sind, ist hierbei ohne Belang (EAS 2527). Die Aussagen von Rz 39e des zitierten Kommentars sind damit…
…einzurechnen (von Bedeutung zB bei arbeitstäglicher Rückkehr in den Ansässigkeitsstaat oder im Fall des Ankunfts- und Abreisetages). Außer Betracht bleiben lediglich Aufenthaltszeiten, die anlässlich einer Durchreise durch das Gebiet des betreffenden Staates anfallen, wenn der Aufenthalt weniger als 24 Stunden beträgt. Sollten in der Vergangenheit…
…1957 über steuerliche Maßnahmen im Saarland, ist im Saarland auf dem Gebiete des Steuervertragsrechtes folgende Rechtslage gegeben: Die von der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ausland abgeschlossenen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über Rechtshilfe in Abgabensachen sind ab 1. Jänner 1957 auch im Saarland anzuwenden.…
…Art. 25)4 3 Die Vollstreckungsamtshilfe mit der Russischen Föderation ist seit März 2022 suspendiert. 4 Für die Anwendung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten von Amerika siehe auch Info des BMF vom 18.02.2020, 2020…
…jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die natürliche Person in diesem Staat ansässig ist und ein Staatsangehöriger dieses Staates ist." Eine solche Ruhegehaltszahlung, die eine im anderen Staat ansässige Person erhalten hat und die nach Artikel 19 Absatz 2 des DBA im Ansässigkeitsstaat…
Aufgrund einer österreichisch-deutschen Verständigung wird mitgeteilt, dass der territoriale Anwendungsbereich der österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Einkommens- und Vermögensbesteuerung (BGBl. Nr. 221/1955, AÖF Nr. 280/1955) und auf dem Gebiete der Erbschaftsbesteuerung (BGBl. Nr. 220/1955, AÖF Nr. 281/1955) sowie…
…Dezember 1999) 5. Künstler a) Es besteht Einvernehmen, dass die Besteuerung im Gaststaat nicht mit dem Argument unterlaufen werden kann, dass für den Gastauftritt Vorbereitungsarbeiten (zB Proben) außerhalb des Gaststaates erforderlich waren. b) Vereinbarungen, denen zufolge die Auftrittsgage von Künstlern teilweise auf deren künstlerische Leistung…
Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall einer österreichischen Bau-GmbH an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen…
Aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt, dass das Abkommen vom 5. März 1978, BGBl. Nr. 34/1979 (AÖF Nr. 71/1979), zwischen der Republik Österreich und der (vormaligen) Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen bis…
…des gewöhnlichen Aufenthalts, des Sitzes oder des Ortes der Geschäftsleitung unbeschränkt steuerpflichtig sind, sind im Regelfall auch "ansässig" im Sinne eines Abkommens. Die DBA-rechtliche Ansässigkeit kann indes nicht in allen Fällen mit der unbeschränkten Steuerpflicht des österreichischen EStG 1988 oder KStG 1988 gleichgestellt werden…
Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 3 DBA-Chile, BGBl. III Nr. 140/2015, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Chiles in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der Steuerrückzahlung in Österreich folgendes Einvernehmen erzielt…
Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 3 DBA-Portugal, BGBl Nr. 85/1972 idF BGBl. III Nr. 93/2018, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Portugals in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der…
…Im Rahmen von Verständigungsverfahren mit Deutschland, Großbritannien und Luxemburg wurde Einigung darüber erzielt, dass bei Zutreffen der übrigen Voraussetzungen auch Körperschaften des öffentlichen Rechts und steuerfreie Körperschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in einem der beiden Vertragsstaaten abkommensberechtigt sind. (2) Dementsprechend bestehen keine Bedenken, auch im…
Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Besteuerung von Abfindungszahlungen nach Artikel 15 des Abkommens behandelt. Diese Konsultationsvereinbarung ersetzt die Verständigungs- / Konsultationsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer vom 23. Juni 1999 (1), vom 3. März 2000 (2) und vom 21./27. März 2006 (3…
…und 12). 3. Mit Wirkung vom 1. Januar 2013 richtet sich somit die Durchführung der Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland, vorbehaltlich der in den Absätzen 1 und 2 vorgesehenen Ausnahmen, ausschließlich nach den Bestimmungen der…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
Auf Grund des Umzugs des Bundesministeriums für Finanzen wird die im Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004, AÖF Nr. 230/2004 idF AÖF Nr. 125/2007 genannte Adresse geändert. Absatz 2 des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004…
…werden kann, der im Ausland gezahlt werden musste; die steuerpflichtige Person muss daher die auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens oder auf Grund des innerstaatlichen Rechts ( EAS 1916 ) bestehenden Steuervorteile ausnützen. Darüber hinaus gilt, dass eine im Ansässigkeitsstaat Österreich bestehende Steuerbegünstigung den Anrechnungshöchstbetrag senkt ( EAS 1678 ). Sofern…