…Abs. 5 AMSG). Eine Kurzarbeitsunterstützung, die ein Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer bezahlt, ist im Anwendungsbereich einer dem Art. 15 OECD-MA nachgebildeten Bestimmung aufgrund des Kausalitätsprinzips in jenem Staat zu besteuern, in dem die Tätigkeit, auf welche sich die Kurzarbeitsunterstützung bezieht, ausgeübt worden wäre (vgl…
…Artikel 17 des Abkommens erfasst. (Abschnitt B Punkt 8 des Ergebnisprotokolls vom 10. Dezember 1999) 9. Kausalitätsprinzip bei Arbeitnehmern Dem Arbeitsausübungsstaat steht gemäß Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens grundsätzlich das Recht auf Besteuerung der Arbeitseinkünfte zu. Es ist hierbei unerheblich, ob der Empfänger dieser…
…DBA der Progressionsvorbehalt oder die Anrechnungsmethode zur Anwendung kommen? Wie ist hier richtig vorzugehen, wenn ein Arbeitnehmer in einem Kalenderjahr ein sinkendes Jahressechstel hat und Sonderzahlungen nach dem Kausalitätsprinzip aufgeteilt werden? Wenn der letzte laufende Bezug im Kalenderjahr zur Auszahlung gelangt, spielt es keine Rolle…
…260 2.5. Lohnverrechnung - Kausalitätsprinzip Grundsätzlich gilt im Bereich des Einkommensteuergesetzes für außerbetriebliche Einkünfte das Zu- und Abflussprinzip (§ 19 EStG 1988). Findet allerdings aufgrund eines DBA das Kausalitätsprinzip (Grundsatz der wirtschaftlichen Zuordnung) Anwendung, hat dieses hinsichtlich des Besteuerungsrechts Vorrang vor dem Zuflussprinzip (vgl. EAS…
…Deutschland 4.1. Bezughabende Norm Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland 4.2. Sachverhalt Der deutsche BFH verwirft iZm Abfindungen regelmäßig das Kausalitätsprinzip und erachtet in ständiger Rechtsprechung den Ansässigkeitsstaat des Einkünfteempfängers gemäß Artikel 15 Abs. 1 OECD-MA als besteuerungsberechtigt (vgl. BFH, 02.09…
…2.5 des Ergebnisprotokolls über Verständigungsgespräche vom 21. und 27. März 2006 Kausalitätsprinzip bei Arbeitnehmern: Dem Arbeitsausübungsstaat steht gemäß Artikel 15 Absatz 1 des Abkommens grundsätzlich das Recht auf Besteuerung der Arbeitseinkünfte zu. Es ist hierbei unerheblich, ob der Empfänger dieser Einkünfte im Zahlungszeitpunkt noch…
…BAO setzt voraus: Stellung als Vertreter, Bestehen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen, Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter, Verschulden des Vertreters und Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit. 2.2 Vertreter 2.2.1 Haftungspflichtige Vertreter Vertreter sind insbesondere Geschäftsführer einer GmbH (vgl…
…Betriebstätten zu erblicken. (Abschnitt C Z 3 des Ergebnisprotokolls vom 14. Mai 1999) 4. Kausalitätsprinzip bei Arbeitnehmern Dem Arbeitsausübungsstaat steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des Abkommens grundsätzlich das Recht auf Besteuerung der Arbeitseinkünfte zu. Es ist hierbei unerheblich, ob der Empfänger dieser Einkünfte im…
…einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen, Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter, Verschulden des Vertreters und Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit. Vertreter sind insbesondere Geschäftsführer, Liquidatoren, Vorstandsmitglieder. Die Abgabenschuld muss dem Primärschuldner (Erstschuldner) gegenüber nicht bereits geltend gemacht worden sein. Siehe dazu auch …
…vgl. EAS 2041 und die darin zitierte Rechtsprechung des BFH 24.01.2001, BStBl II 2001, 509). Die Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit werden in Doppelbesteuerungsabkommen auf der Grundlage des Kausalitätsprinzips und nicht des Zuflussprinzips aufgeteilt (vgl. österreichisch-deutsche Verständigung vom 23. Juni 1999…