…u.a. festgehalten, dass die in Form von Wertpapieren ausgestellten Anteilsscheine am Immobilienvermögen der deutschen Kapitalanlagegesellschaften keine Gesellschaftsrechte an diesen verbriefen. Diese Anteilsscheine werden daher auch nicht von dem Begriff "Aktien und sonstige Anteile an einer Gesellschaft" im Sinn von Artikel 13 Abs. 2 des…
…für die der Aufsicht der FMA unterliegenden (Immobilien)-investmentfonds mit einer Vielzahl von häufig wechselnden Kleinanlegern (Nominatoren), deren Anteile am Fondsvermögen treuhändig von der Kapitalanlagegesellschaft (Nominee) gehalten werden, die Ermittlung und Meldung dieser Nominee-Vereinbarungen im Hinblick auf treuhändig gehaltene Anteile von unter 5% unterbleibt…
…des Fondsvermögens der so genannten "Responsible Entity". Bei der Ausübung der gesetzlich normierten und nicht widerruflichen Treuhandschaft sind durch die "Responsible Entity" die Interessen der Eigentümer zu wahren. Die "Responsible Entity" ist daher mit der österreichischen Kapitalanlagegesellschaft iSd § 3 InvFG 1993 und § 3 ImmoInvFG vergleichbar…
…4 lit. e OECD-MA zu erblicken. Denn der allgemeine Zweck der Gesamtunternehmung einer Kapitalanlagegesellschaft ist in der Auflage, der Vermarktung, dem Verkauf und der Verwaltung von Investmentfonds gelegen und die Analyse- und Beratungstätigkeiten des Regionalbüros als Grundlage für Empfehlungen zum An- und Verkauf von…
…UStG 1994 (UStR 2000 Rz 772a) Steuerbefreiung für die Verwaltung von Investmentfonds - Erbringung abgrenzbarer Verwaltungsaufgaben durch Dritte Eine Steuerberatungs- und Wirtschaftprüfungs-GmbH erbringt als steuerliche Vertreterin an verschiedene in- und ausländische Kapitalanlagegesellschaften (KAG) Leistungen betreffend die Berechnung der ausschüttungsgleichen Erträge zur Erfüllung der Nachweispflicht nach …
§ 12 UmgrStG; § 6 Z 14 lit. b EStG 1988; UmgrStR 2002 Rz 1276, 1279 iVm EStR 2000 Rz 2595 ff und §§ 23, 24 UmgrStG; § 24 Abs. 7 EStG 1988, UmgrStR 2002 Rz 1506, 1507 iVm EStR 2000 Rz 5718. 5.2. Sachverhalt Beispiel a): Seit…