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05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…Jahres 2000), die Festsetzung der Abgabe jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt. Höhe der Anspruchszinsen: 2% über dem Basiszinssatz. Der Abgabenanspruch entsteht bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer grundsätzlich 1. für die Vorauszahlungen mit Beginn des Kalendervierteljahres, für das die Vorauszahlungen zu entrichten sind, 2. für die…

02 2261/4-IV/2/90Durchführungserlaß zu den §§ 126 ff der Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass02 2261/4-IV/2/9022.05.1990

…früheren Termin als jenem nach § 131 Abs. 1 Z 2 benötigt werden. (4) Weiters sind Vorgänge ausgenommen, die nicht für einen Kalendermonat bzw. für ein Kalendervierteljahr, sondern jahresbezogen aufzuzeichnen bzw. zu verbuchen sind. Dazu zählen zB Absetzung für Abnutzung, Bildung von Rückstellungen und Rücklagen bzw…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 2/4

… 131b Abs. 1 Z 2 BAO im Voranmeldungszeitraum Jänner 2016) bestehen (siehe auch Abschnitt 1.). Voranmeldungszeitraum iSd § 21 Abs. 1 UStG 1994 ist der Kalendermonat. Das Kalendervierteljahr kommt als Voranmeldungszeitraum nach § 21 Abs. 2 UStG 1994 in Betracht für Unternehmer, deren Umsätze nach § 1 Abs…