…Verpflichtung, die Richtigkeit dieser Behauptung zu beweisen (die 183-Tage-Klausel ist jene Bestimmung, die Artikel 15 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens im jeweils anzuwendenden DBA entspricht). Die Nachweisführung könnte durch eine listenmäßige Darstellung erfolgen, aus der sich Nachstehendes ergibt: a) Informationen über den Steuerabzug…
…Künstler oder Sportler in diesem Staat auch tatsächlich seine künstlerischen oder sportlichen Aktivitäten erbringt. Artikel 17 Absatz 1 Satz 2 und 3 begründen Besteuerungsrechte des Quellenstaats nur in jenen Fällen, in denen die Einkünfte von Künstlern und Sportlern im Sinne von Artikel 17 bezogen werden…
…Problem ist im ggstdl. Fall aber keines, das durch das DBA-Schweiz ausgelöst wird. Wer etwa nach Monaco zieht, kann ebenfalls nicht beim Wegzug besteuert werden (weil er hierdurch - so wie jetzt bei Wegzug in die Schweiz - keine Maßnahme setzt, die zum Verlust des österreichischen…
…im Inland beschäftigten Personen Österreich zuteilen. Das DBA-Deutschland sieht jedoch - abweichend vom OECD-MA - vor, dass im Fall der Arbeitnehmerüberlassung (ein Begriff, der von Deutschland einseitig lediglich im Sinn von "gewerblicher" Arbeitskräftegestellung - wie in diesem Fall - verstanden wird) Abs. 2 lit. b des Artikels…
…Punkt 8 des Ergebnisprotokolls vom 10. Dezember 1999) 9. Kausalitätsprinzip bei Arbeitnehmern Dem Arbeitsausübungsstaat steht gemäß Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens grundsätzlich das Recht auf Besteuerung der Arbeitseinkünfte zu. Es ist hierbei unerheblich, ob der Empfänger dieser Einkünfte im Zahlungszeitpunkt noch im Arbeitsausübungsstaat ansässig…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall einer österreichischen Bau-GmbH an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen…
…Ergo dessen ist xxx Österreich Inhaber des Kundenstamms Donauregion und im Falle einer Organisationsänderung ist dieser abzugelten." 5.2. Lösung Artikel 4 Abs. 1 der EU-Schiedskonvention sieht - unter Übernahme der Grundsätze des Artikels 9 Abs. 1 des OECD-Musterabkommens - vor: Wenn a) ein Unternehmen…
…Gesellschaft" im Sinn von Artikel 13 Abs. 2 des künftigen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens erfasst sein, sodass das Besteuerungsrecht an den Gewinnen der österreichischen Investoren, die bei Veräußerung solcher Anteilsscheine erzielt werden, gemäß Artikel 13 Abs. 5 ausschließlich bei Österreich liegt. (Abschnitt C Pkt. 1 des…
…nicht als Persönlichkeitsrechte im Sinne des Art. 17 Abs. 1 zweiter Satz DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002, anzusehen sind, fallen Vergütungen für die Überlassung dieser Rechte unter Art. 12 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002, und unterliegen daher keiner Besteuerung im Quellenstaat…
Art. 19 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich-Liechtenstein, BGBl. Nr. 24/1971, ist - unabhängig von der konkreten Tätigkeit des Einzelnen - auf alle Dienstnehmer eines Vertragsstaats oder einer seiner Gebietskörperschaften anzuwenden, sofern der Vertragsstaat oder die Gebietskörperschaft öffentliche Funktionen ausüben. Die Besteuerung der Bezüge von Bediensteten…
…einer Doppelbesteuerung unter sinngemäßer Berücksichtigung der Ausführungen des Abschnitts E des OECD-Kommentars zu Artikel 23A und Artikel 23B des OECD-Musterabkommens auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, insbesondere dessen Tz 32.4 ff., durch Steuerfreistellung im Ansässigkeitsstaat vermieden. Bundesministerium für…
…auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes im Fall einer nachträglichen Antragsveranlagung gemäß § 102 Abs. 1 Z 3 EStG eine inländische Steuerleistung voraussichtlich nicht anfallen wird und die folgenden Voraussetzungen vorliegen: a) Jedebeschränkt steuerpflichtige natürliche Person, die im Rahmen einer inländischen Veranstaltung eine Tätigkeit im Sinne des …
…mitgeteilt: Der in Artikel 16 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31. Mai 1996, BGBl. III Nr. 6/1998, verwendete Ausdruck "Einnahmen" ist gemäß Artikel 31 Abs. 4 der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, in jenem Sinn zu verstehen, der im US-Steuerrecht dem Ausdruck…
…ist. Bei Doppelansässigkeit ist die "Ansässigkeit" im Sinn des Abkommens nur dort gegeben, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet. Im anderen Staat errichtete Kapitalgesellschaften, deren Geschäftsleitung sich in Österreich befindet, sind in jenen Abkommen, die dem Artikel 4 Abs. 3 des OECD-Musterabkommens folgen…
…Seite eines der Vertragsstaaten erstattet werden, als Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung des jeweiligen Staates im Sinne von Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens zu qualifizieren sind" (vgl. entsprechend zum deutschen "Kurzarbeitergeld" den Erlass des BMF vom 8.6.2012, BMF-010221/0376-IV/4…
…auch wenn diese Verträge tatsächlich nicht im Namen des Unternehmens abgeschlossen werden" (OECD-Musterabkommenskommentar Art. 5 Rz 32.1; siehe auch EAS 2681, 14.12.2005). Der Begriff der "Vertreterbetriebstätte" im Sinn von Art. 5 Abs. 5 OECD-MA findet im Begriff des "ständigen Vertreters"…
…einzelnen Bestimmungen des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und des Vermögens beigegeben sind, entnehmen lässt. In Entsprechung dieser Ratsempfehlung wird daher bei der Vollziehung der von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen die OECD-Kommentarmeinung in dem Maße zu berücksichtigen sein, als sie im Wortlaut…
…12 des Ergebnisprotokolls vom 3. März 2000). 13 Workshop-Mitwirkende Mitwirkende an einer Workshop-Veranstaltung sind in der Regel als Vortragende im Sinn des Artikels 8 Abs. 2 letzter Satz des Abkommens zu qualifizieren und unterliegen daher mit den hiefür bezogenen Honoraren der Besteuerung im…
…sodann zur Weiterleitung der Streitbeilegungsbeschwerde an Österreich verpflichtet. Beispiel 10: Die große Y AG mit Sitz in Österreich möchte zu einer Streitfrage mit Deutschland eine Streitbeilegungsbeschwerde einbringen. Die Y AG kann von der Sonderbestimmung im Sinne des Art. 17 der Richtlinie nicht Gebrauch machen (vgl. …