Die Arbeitsrichtlinie Jungrobben (VB-0331) wurde an den am 1. Mai 2016 in Kraft tretenden Zollkodex (UZK) angepasst. Bei den Beschränkungen selbst ergeben sich dadurch keine Änderungen. Bundesministerium für Finanzen, 2. Mai 2016
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… VB-0331, Arbeitsrichtlinie Jungrobben (Einfuhrverbot) Da das Einfuhrverbot für Pelzfelle und für Bekleidung und Bekleidungszubehör aus Pelzfellen von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks) sowohl im Warenverkehr mit Drittstaaten als auch innerhalb der Union gleichermaßen gilt, hat der BREXIT auf dieses…