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BMF-010222/0057-VI/7/2014Salzburger Steuerdialog - Ergebnisunterlage Lohnsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010222/0057-VI/7/201423.09.2014

…zB Verbandsmaterial oder dgl.) abgeholt. Innendienstarbeit wird von den mobilen Pflege- und Betreuungskräften im Büro nicht verrichtet. Laut LStR 2002 Rz 265 zählen bei der Berechnung des Sachbezugswertes unmittelbar von der Wohnung aus angetretene Dienstreisen mit einem arbeitgebereigenen KFZ nicht als Privatfahrt, es sei denn…

2022-0.812.135Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.812.13515.11.2022Teil 1/2

…entstehenden Kosten (insbes. Bereitstellungskosten der Kreditinstitute) sind von der Abgabenbehörde oder vom Amt für Betrugsbekämpfung zu tragen. 3. BV-Team - Innendienst Registerabfragen (Kontenregistereinsicht) außerhalb einer Außenprüfung sind im Rahmen des Veranlagungsverfahrens nur zulässig, wenn dies im Rahmen einer Innenprüfung als erforderlich angesehen wird (§ 4 Abs…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…Zeitraumes berichtigt, so ist der ursprünglich vorgenommene Vorsteuerabzug zu belassen. Wie ist die Bezeichnung "finanzbehördliche Überprüfung" zu interpretieren? Der Begriff "finanzbehördliche Überprüfung" iSd UStR 2000 Rz 1831 umfasst Überprüfungsmaßnahmen des Außendienstes (zB Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen, usw.) und des Innendienstes (zB Vorbescheidkontrollen, Nachbescheidkontrollen, Vorhalte, usw.), die in…

14 0607/1-IV/14/00Durchführungserlass zur Werbeabgabe
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0607/1-IV/14/0015.06.2000

…Leitstelle) tätig sein. Auf die Verlautbarung von Durchführungserlässen im Internet auf der homepage des Bundesministeriums für Finanzen ist bei Auskünften hinzuweisen. 11.2 Eine dienststelleninterne Erstinformation ist für alle Betroffenen des Innendienstes und Außendienstes abzuhalten. 11.3 Die Amtsvorstände tragen umgehend dafür Sorge, dass bei…