Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2002 wieder eine Umsatzsteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzlandesdirektionen und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Tagung wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll erstellt…
…Großhändler nur bis Salzburg (zB postlagernd oder zu einem vom Abnehmer beauftragten grenznahen Paketdienst) versandt werden. Von dort werden die Waren einmal wöchentlich im Auftrag des bayrischen Einzelhändlers abgeholt. 1) Kann der Wiener Großhändler steuerfrei iSd Art. 7 UStG 1994 an den bayrischen Einzelhändler liefern…
…a sublit aa) und bb) WTBG 2017) nicht für das WiEReG anwendbar. Gemäß § 1 Abs. 2 WiEReG fallen auch börsennotierte Aktiengesellschaften in den Anwendungsbereich des WiEReG. Der § 2 Z 3 FM-GwG umfasst die Begriffsbestimmungen und legt die für das FM-GwG gültigen Begriffe fest…
…vor der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet bearbeitet oder verarbeitet worden sein." Gemäß Art. 7 Abs. 4 UStG 1994 hat der Unternehmer in Abholfällen die Identität des Abholenden festzuhalten. Der Nachweis, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerfreiheit nach Art. 7 UStG 1994 vorliegen…