…dass "Arbeitstage, für die Arbeitslohn bezogen wird und an denen Grenzgänger nur aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie ihre Tätigkeit im Homeoffice ausüben, nicht als Tage der Nichtrückkehr [gelten]". Für die Anwendung der Grenzgängerregelung und die dazu ergangene Konsultation besteht kein "Wahlrecht…
…Halbjahr 2022 ausschließlich pandemiebedingt im Sinne der Textziffer 3 dieser Vereinbarung im Homeoffice tätig und liegen für das erste Halbjahr 2022 auch keine Nichtrückkehrtage aus anderen Gründen vor, kann im zweiten Halbjahr 2022 noch von den gesamten 45 Tagen im Sinne der Randziffer 6 Buchst…
…Grundsätzliche Überlegungen Die Frage, ob Tätigkeiten einer Person im Homeoffice eine Betriebsstätte für ein Unternehmen begründen, ist unter Heranziehung aller Fakten und Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen. Die Aussagen im OECD-MK beziehen sich - neben dem eigenen Zuhause der Person - auch gleichermaßen auf andere…
…Arbeitsformen (vor allem Arbeiten im Homeoffice) geführt haben, nicht ausreichend Rechnung tragen. Sie wurde daher neu gefasst, um Beschäftigten in der Grenzzone mehr Flexibilität einzuräumen. Dies wird dadurch erreicht, dass das Arbeiten und Wohnen in der Grenzzone, nicht jedoch ein tägliches Pendeln über die Grenze…
… 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 Sachverhalt Ein in Österreich mit Familienwohnsitz ansässiger Arbeitnehmer erzielt Einkünfte in Deutschland als angestellter Investmentbanker und ist jeweils drei Tage pro Woche am Arbeitgeberort in Deutschland und zwei Tage in Österreich (Teleworking im Homeoffice) tätig. Aufgrund des beruflich…
…Sind an den Erlass bzw. an die Erstattung bestimmte Zollförmlichkeiten wie zB die Ausfuhr der Ware geknüpft und kann die für die Zollförmlichkeit/Ausfuhr festgesetzte Frist, i.d.R. 60 Tage, pandemiebeding nicht eingehalten werden, ist Artikel 177 Absatz 2 UZK-IA anzuwenden. Es genügt…
…Betriebsstätte anzusehen, wie zB ein behördlich zugewiesener Standplatz der Straßenhändler, Taxi- und Fiakerunternehmer. Ein Fahrzeug, in dem zB ein täglich von Ort zu Ort reisender Wanderhändler seine Waren zum Verkauf feilhält, ist nicht als Betriebsstätte anzusehen, wohl aber ein Bohrturm oder eine Sandgewinnungsanlage, mag auch…
…ist, welcher keine feste Einrichtung oder Betriebstätte in Österreich hat, nicht länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten in Österreich auf, behält weiterhin die Ukraine das Besteuerungsrecht an den Einkünften aus unselbständiger Arbeit. Konstellation: Person wird in Österreich ansässig Wird eine Person…
…unerheblich, aus welchen Gründen der tägliche Grenzübertritt nicht stattfindet. Auch Tage, an denen der Arbeitnehmer die Grenze deshalb nicht passiert, weil er im Rahmen eines Teleworking-Programms des Arbeitgebers die Möglichkeit hat, zu Hause seiner Arbeit nachzugehen (sog. Home-Office), sind Tage der Nichtrückkehr. c…